Ich habe wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos auf meiner Internetseite Schadensersatz leisten müssen. Es wurde die nachträgliche Zahlung einer Lizensgebühr für die letzten 4 Jahre vereinbart. Kann ich diese irgendwo in der Steuererklärung als Betriebsausgabe verbuchen und wenn, wo? Danke.
Schadensersatz Lizenzgebühr Fotografie steuerlich absetzbar?
- Haddi13
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Ich habe wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos auf meiner Internetseite Schadensersatz leisten müssen. Es wurde die nachträgliche Zahlung einer Lizensgebühr für die letzten 4 Jahre vereinbart. Kann ich diese irgendwo in der Steuererklärung als Betriebsausgabe verbuchen ...?
Ja.
und wenn, wo?
Im Rahmen der Betriebsausgaben.
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Ok. Danke. Das es dann Betriebsausgaben sind ist klar. Aber welcher Art?
Ich mach die Steuererklärung mit Tax Pro und da gäbe es ausser AFA noch die weiteren Möglichkeiten (siehe Bild) Und da weiß ich nicht, wo es dann hingehört.
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Ich mach die Steuererklärung mit Tax Pro
Das tax-Forum befindet sich allerdings hier (klick mich!).
und da gäbe es ausser AFA noch die weiteren Möglichkeiten (siehe Bild)
Was sollte Schadensersatz mit AfA zu tun haben? Ansonsten sollte sich da bei den weiteren Betriebsausgaben doch eine Möglichkeit des Ansatzes und einer demgemäßen Erläuterung finden.
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Ich mach die Steuererklärung mit Tax Pro
Das tax-Forum befindet sich allerdings hier (klick mich!).
und da gäbe es ausser AFA noch die weiteren Möglichkeiten (siehe Bild)
Was sollte Schadensersatz mit AfA zu tun haben? Ansonsten sollte sich da bei den weiteren Betriebsausgaben doch eine Möglichkeit des Ansatzes und einer demgemäßen Erläuterung finden.
Danke für den Link zum richtigen Forum.
Wie ich oben geschrieben habe, habe ich einen Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos zahlen müssen, also eine Lizenzgebühr im Nachhinein.
Meine erste Frage ist somit beantwortet, dass dies zu den Betriebsausgaben gezählt werden kann.
Meine 2. Frage war, wo in der Steuererklärung ich diese verbuchen muss.
Also wo in der Steuererklärung muss ich die Gebühr/Lizenz für die Nutzung eines Fotos verbuchen?Wenn das hier nicht die richtige Stelle ist, solche Fragen zu stellen, dann werde ich es mal im anderen Forum versuche.
Danke.
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Was denn jetzt? Schadenersatz zu zahlen oder Lizenzgebühr nachgezahlt mit einvernehmlicher Einigung?
Wenn das hier nicht die richtige Stelle ist, solche Fragen zu stellen, dann werde ich es mal im anderen Forum versuche.
Da wird man Dir ohne konkrete Angaben auch nicht mehr sagen können, da es ja nicht zwingend etwas mit der genutzten Software zu tun. Vorher steht ja erst einmal der zutreffend zu bestimmende tatsächliche Sachverhalt.
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Du hast doch den letzten Punkt "weitere Betriebsausgaben"
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Ich hab jetzt auf einer anderen Seite die Erklärung gefunden, dass Marketingkosten, und darunter fallen auch Ausgaben für die eigene Internetseite und somit dann wohl auch Lizenzgebühren für eine Bildnutznung, unter Betriebsausgaben, die sofort steurlich absetztbar sind. Von daher wirst du recht haben, das dies dann unter weitere Betriebsausgaben fallen müsste.
Danke.
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miwe4
Hat das Thema geschlossen. -
Ich weiß jetzt nicht, wie Du nach Deinen Ausführungen hier wie da auf Kosten der Erstellung einer Internetseite kommst. Ist ja nun etwas ganz anderes als Schadenersatz oder Lizenzgebühren und es lässt sich auch nicht alles "ableiten". Aber da Du ja mittlerweile auch in dem richtigen Softwareforum gepostet hast, schließe ich hier, damit nicht an zwei Stellen diskutiert wird.