Kleine Nachzahlung trotz Steuerklasse 1?

  • Hallo,


    mir ist aufgefallen, dass ich für das Jahr 2017 bisher keine Steuererklärung gemacht habe, daher möchte ich diese nun noch schnell abgeben. Ich bin in Steuerklasse 1, ohne Steuerfreibeträge, ohne Kinderfreibeiträge. Es besteht keine Kirchensteuerpflicht.


    Aufgrund meiner geringen Entfernung zur Arbeit und keiner nennenswerten weiterer Werbungskosten, setze ich (automatisch) nur die pauschalen 1.000 EUR an.


    Bei den früheren Steuererklärungen war ich es gewohnt, immer Steuer zurückzubekommen. Im Jahr 2017 habe ich den Arbeitgeber gewechselt, mit den Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung kommt bei Wiso Web eine Nachzahlung von 4,23 EUR heraus. Kann das stimmen? Kann es sein, dass dieser Arbeitgeber "realistischer" abrechnet? (Ich habe monatlich den gleichen Lohn, bis auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Juni/November erhalten).


    Folgende habe ich in der Lohnsteuerbescheinigung für 2017:

    • Nr. 3: 42.080,00
    • Nr. 4: 6.836,96
    • Nr. 5: 376,02
    • Nr. 22a: 3.934,48
    • Nr. 23a: 3.934,48
    • Nr. 25: 3.450,56
    • Nr. 26: 641,72
    • Nr. 27: 631,20

    Könnt ihr mir da weiterhelfen, ob ich hier auf dem Schlauch stehe? :/


    Ich habe bereits die Forumssuche bemüht und ein ähnliches Thema gefunden, jedoch nicht ganz passen, da der Ersteller hier monatlich unterschiedliche Gehälter bekommen hat.

    Nachzahlung trotz Steuerklasse 1 - Einkommensteuer - Buhl Software Forum


    Danke!


    Grüße

    kayaker

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bereits die Forumssuche bemüht und ein ähnliches Thema gefunden, jedoch nicht ganz passen, da der Ersteller hier monatlich unterschiedliche Gehälter bekommen hat.

    Hast Du ja auch:

    (Ich habe monatlich den gleichen Lohn, bis auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Juni/November erhalten).

  • Hallo miwe4,


    danke dir für deine Antwort.


    Ja, da hast du Recht, dass sich da meine Angaben widersprechen. Der Hinweis war darauf bezogen, dass im verlinkten Thema der Ersteller jeden Monat einen anderen Lohn erhalten hat.


    Bisher hatte ich trotz Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Rückzahlung (aber bei einem anderen Arbeitgeber).


    Wenn das dann so stimmt, gebe ich wohl die Erklärung nicht ab, da lohnt sich die Mühe nicht ;)


    Grüße

    kayaker90

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das dann so stimmt, gebe ich wohl die Erklärung nicht ab, da lohnt sich die Mühe nicht ;)

    Von uns kennt doch niemand Deine Besteuerungsgrundlagen. Es kann ja ggf. auch eine Kleinigkeit zu einer Pflichtveranlagung i.S. § 46 EStG führen. Wir können das nicht sehen und nicht prüfen.

  • Bisher hatte ich trotz Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Rückzahlung (aber bei einem anderen Arbeitgeber

    Hat der neue Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht oder hast du unterjährig gewechselt?