Verbuchung der Belege von Upwork

  • Hallo,

    ich habe kürzlich bei Upwork einige Aufträge als Berater im Bereich Managementberatung und Vertriebsberatung als Freelancer angenommen und abgearbeitet.


    Es gibt hier auch bereits Threads zu Upwork, allerdings sind die bereits veraltet.

    Aktuell ist es so, dass Upwork pro Auftrag zwei Rechnungen erstellt, bei stundenweisen Abrechnungen enstehen diese Rechnungen in jeder Woche, in der man Arbeit geleistet hat.

    Dabei sind mehrere Fälle zu unterscheiden. Allerdings macht Upwork sich da keine große Mühe.

    Wer eine Umsatzsteuer-ID hat und diese bei Upwork einträgt, hat den Vorteil, dass diese UST-ID in der Rechnung mit aufgeführt wird. Außerdem wird bei allen Kunden, die ihre eigene UST-ID ebenfalls eingetragen haben, auf der Rechnung "Reverse-Charge" vermerkt, also der obligatorische Hinweis für Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

    Kunden, die die UST-ID nicht angeben, haben diesen Vermerk nicht auf der Rechnung.


    Für mich ergeben sich jetzt mehrere Fälle:


    1. Der Kunde ist in Deutschland

    In diesem Fall ist es egal, ob "Reverse Charge" drauf steht oder nicht, meine Rechnung muss Mehrwertsteuer beinhalten. Die geht also zusätzlich vom Lohn ab.


    Beispiel: Lohn 100 $

    Anteilige Mehrwertsteuer: ca. 16 $

    Anteil für Upwork: 20 $

    Bleiben also netto: ca. 64 $


    1.1 Kunde ist vorsteuerabzugsberechtigt

    Wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, könnte ich ihm jetzt noch eine separate Rechnung über die Mehrwertsteuer zu den 100 $ zusenden.

    Das Finanzamt hat mir bestätigt, dass dies grundsätzlich möglich ist: Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen.


    Der Kunde hat damit kein Problem: Meine Upworkrechnung ermöglicht keinen Vorsteuerabzug, da diese nicht ausgewiesen und auch sonst nicht erwähnt wird.

    Wenn ich ihm jetzt eine Extrarechnung nur für die Mehrwertsteuer sende (also in dem Beispiel über 19 $), dann kann er diese 19 $ mir überweisen und direkt vom Finanzamt zurück holen.


    Damit verbessert sich meine Abrechnung grundsätzlich:


    Lohn 100 $ + 19 $ Mehrwertsteuer
    Anteil für Upwork: 20 $

    Bleiben netto: 80 $


    Ein Problem stellt die Abrechnung auf $-Basis dar. Das Finanzamt erwartet Umsatzsteuerabrechnungen ausschließlich auf €-Basis.

    Dazu gibt es für alle Fremdwährungen monatlich festgesetzte offizielle Kurse vom Bundesfinanzministerium, zu denen die Steuerschuld in € umzurechnen ist. Diese Kurse kann man hier anrufen: monatliche Umrechnungskurse des Bundesfinanzministeriums


    Diese Umrechnungskurse können natürlich auch gleich für die Mehrwertsteuerrechnung an den Kunden verwendet werden, man kann ihm damit dann eine korrekte Rechnung in € erstellen, mit dem Vermerk, wie viel $ es ursprünglich sind und mit welchem offiziellen Kurs das umgerechnet wurde.


    2. Der Kunde ist im EU-Raum ansässig

    2.1.

    Hat der Kunde seine UST-ID hinterlegt, dann ist die Buchung einfach:


    Lohn 100$

    Anteil für Upwork: 20$

    Bleiben netto: 80 $


    2.2

    Bei Kunden ohne hinterlegte UST-ID:

    Lohn 100 $

    Anteilige Mehrwertsteuer: ca. 16 $


    Anteil für Upwork: 20 $

    Bleiben also netto: ca. 64 $


    Es empfiehlt sich, eine Überprüfung der UST-ID des Kunden beim BZSt durchzuführen und als Screenshot abzuspeichern, zur Sicherheit auch die Abprüfung der zugehörigen adresse : BZSt-Online-Abfrage


    Hier bleibt noch die Frage, was mit der zu entrichtenden Mehrwertsteuer passieren soll?

    Muss diese Steuer an das deutsche FA abgeführt werden? Muss ab einer gewissen Grenze das OSS-Verfahren angewandt werden?


    3. Der Kunde ist außerhalb der EU ansässig:


    Hier ist die Abrechnung einfach, da keine Mehrwertsteuer zu berechnen ist.


    Lohn 100$ Anteil für Upwork: 20$

    Bleiben netto: 80 $



    Wie ist Upwork nun zu verbuchen? (und dazu benötige ich Unterstützung)


    1. Die Upwork-Provisionsrechnung


    Die von Upwork erstellte Rechnung (im Beispiel 20 $) buche ich auf dem Kreditorenkonto Upwork (Gegenkonto SKR03 4760 - Verkaufsprovisionen)


    Die von Upwork erstellte Rechnung (von mir) an den Kunden buche ich auf einem Debitorenkonto (evtl. auf einem Sammelkonto) ,

    Das Gegenkonto ist

    (Deutschland) 8410

    (EU mit UST-ID) 8336

    (EU ohne UST-ID) 8339?

    (nicht-EU) 8200


    Das Geld, wird einige Tage nach Rechnungsstellung auf meinem Konto bei Upwork gutgeschrieben.

    Ich habe mir überlegt, dieses Konto als Bank anzusehen (so wie z.B. auch payPal), dort zahlt der Kunde ja ein, Upwork zieht seine Vertriebsprovision ein.

    Irgendwann ziehe ich dann Geld von diesem Konto ab.

    [Kleine Exkursion:

    Wenn ich es direkt auf ein Konto nach Deutschland sende, fallen noch 0,99 $ Gebühren an, außerdem erscheint mir der von Upwork angewandte Wechselkurs nicht sehr vorteilhaft.

    Daher habe ich mir bei der Wisebank ein Konto zugelegt. Es kostet einen einmaligen Betrag, dann hat man ein US-Konto (in US-$) und ein €-Konto (in Belgien) - und könnte noch beliebige Währungskonten hinzunehmen.

    Die Überweisung von Upwork zu meinem US-Konto bei der Wise Bank ist kostenfrei. Wenn das Geld dort ist, kann ich es direkt auf das €-Konto umwechseln und auf mein normales Bankkonto überweisen. Die Gesamtkosten auf diesem Weg sind meiner Meinung nach die günstigsten im Umgang mit Upwork.]

    Dann ist das für mich eine interne Buchung von einem Bankkonto auf ein anderes.

    Den Wechsel von Dollar auf Euro verbuche ich zu einem von mir festgelegten Satz, am Jahresende muss ich dann einen Ausgleichsposten für die Differenzen zum jeweiligen tatsächlichen Wechselkurs buchen.


    Meine Frage nun: habe ich alle Buchungen berücksichtigt?

    Gibt es einen besseren Weg hinsichtlich der Buchungen?

    Sonstige Anmerkungen?


    Vielen Dank im Voraus.