Umlageschlüssel

  • Ist es zulässig folgenden Umlageschlüssel für Kaltwasser sowie Abwasser zu verwenden:

    PERSONEN + RÄUME x MONATE

    oder

    PERSONEN x RÄUME x MONATE

    Oder ist es rechtlich beides nicht zulässig.

    Im Mietvertrag ist es aufgrund der Handschrift nicht klar erkennbar, ob es ein "+" oder "x" ist.

    Es wurde seitens 1 Partei widersprochen.

  • PERSONEN + RÄUME x MONATE

    Hier solltest du einmal in die Betriebskostenverordnung rein schauen, da steht das auf jeden Fall.


    Aber mal angenommen, du hast keine Wasserzähler, wovon ich ausgehe, dann gibt es 2 Möglichkeiten: Laut Gesetz musst du das nach Wohnfläche abrechnen. Nur dann, wenn im Mietvertrag stehen würde, dass das nach Personen abzurechnen ist, dann darfst du es danach abrechnen.


    Räume haben da überhaupt nichts zu suchen.

  • Also ich kenne den Abrechnungsschlüssel PersonenxTage aber Personen*Räume*Monate ist mir neu, und auch Personen+Räume*Monate habe ich noch nie gehört. Soll denn hier auch Punkt-Vor-Strich-Rechnung gelten? Je größer die Wohnung und je mehr Leute, umso lustiger wird es:

    4+5*12=64

    (4+5)*12=108

    4*5*12=240

    Je nach Interpretation der Handschrift kommen da ganz unterschiedliche Ergebnisse raus. Ich fürchte, rechtlich steht diese Angelegenheit auf gaaanz wackeligen Füßen.

    Was hat denn die eine Partei widersprochen? Um welchen Betrag geht es da? Ich glaube, in diesem Fall würde ich mit dem Mieter bei einer Tasse Kaffee ein ganz kulantes Angebot für diese Abrechnung machen, verbunden mit einem Nachtrag zum Mietvertrag, der einen rechtlich unanfechtbaren Abrechnungsmodus abbildet.

    Oder so.