Hallo, dank Corona habe ich echt Schwierigkeiten beim „Denken“. Von daher brauche ich etwas Hilfe 😨 .
Anfang des Jahres bekam ich Post vom FA, wo mir freigestellt wurde, ob ich quartalsweise die Voranmeldungen übermitteln möchte, oder über die Jahresumsatzsteuererklärung.
Habe mich für letzteres entschieden.
Also am 31.12.21 trage fixiere ich alle "Zahlen".
Ich habe mal soweit alles in meine Excel-Tabelle vorab eingetragen, um zu sehen, was für Werte herauskommen.
Bei der EÜR ist mir aufgefallen, dass die Zahlung der (Jahres)-Umsatzsteuer als Betriebsausgabe „fehlt“. Es werden (Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung und Direktverbrauch) mit logischerweise „Null“ Euro angegeben, da dass FA diese frühestens ein paar Tage nach meiner Übermittlung, diese vom Konto abbucht. (Logischerweise erst im neues Jahr)
Somit habe ich in meinem Fall - also im ersten Jahr, einen höheren Betriebsgewinn, weil ich die gezahlte UST aus 2021 ja erst in 2022 leiste!?
Könnt ihr mir folgen? Ist das so, oder hat mich Corona meine letzten Gehirnzellen vernebelt:-(
Den Gewinn gebe ich dann auch in der WISO Steuer bei meiner privaten EST mit an; der Rest über Elster Online.
Grüße