Kosten für Beglaubigungen beim Notar als Werbungskosten absetzbar? (Vermietete ETW)

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir im Frühjahr eine ETW gekauft, welche ich vermiete. Damit ich die Wohnung kaufen konnte, bedurfte es die Zustimmung aller anderen Eigentümer. Diese mussten zum zum Notar gehen und ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Die Kosten für die Beglaubigungen beim Notar musste ich als Käufer der Wohnung tragen.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich diese Kosten als Werbungskosten geltend machen kann oder ob diese Kosten zu den Anschaffungsnebenkosten zählen und ich diese dann letztendlich mit dem Gebäude linear abschreiben muss.


    Vielleicht kann mir hierzu jemand weiterhelfen.


    Danke im Voraus.


    Gruß

    Daniel