Zähler richtig erfassen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines Problem mit der Erfassung einer bestimmten Zählerkonstellation im Vermieter. Aufgrund der baulichen Situation lässt sich leider nur die untere Wohnung teilweise per Zähler erfassen. Die obere Wohnung müsste per Differenz zur unteren ( Warmwasser ) und Personentagen ( Kaltwasser ) berechnet werden. In der unteren Wohnung müsste ebenfalls pauschal das Kaltwasser per Person abgerechnet werden. Ein Zähldienst war so freundlich das mal zu visualisieren (siehe anbei). Ich verzweifel leider daran, die Zähler so aufzusetzen, dass ich eine entsprechende Differenzberechnung hinbekomme.


    Ich bin um jeden Vorschlag dankbar.


    Beste Grüße

    Haddu


    AAD - Copy.pdf

  • Zähler 2 aus Differenz errechnen.

    Die Differenz auf einem Beiblatt und der Nebenkostenabrechnung beilegen.

    Kaltwasser für Außenhahn als Allgemeinwasser und der EG-Wohnung zuordnen.

    Wie werden die Heizkörper erfasst, mit Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler ?

    Andere Frage:

    ISTA mach doch die Abrechnung und somit hat doch jede Wohnung ein Abrechnung.

    Diese Werte ordne ich den Wohnungen zu. Das wars dann.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hallo Blumenmeer,


    danke für die Rückmeldung. Die Heizkörper sollen über HKV erfasst werden. Ich wollte gerne schauen ob ich es ohne Ista hinbekomme, da nur eine Wohnung extern vermietet wird. Die andere Wohnung wird von einem Familienmitglied bewohnt.


    Mein Hauptproblem ist eigentlich die Kaltwassererfassung. Wie erfasse ich z.bsp. Zähler 2 korrekt? Der Zähler versorgt ja beide Wohnungen.

  • Hallo,


    aber das macht doch keinen Sinn? Der Umlagenzähler muss ja einer Wohnung zugeordnet werden. Der Strang auf dem der sitzt versorgt aber beide Wohnungen.


    Meiner Meinung nach muss ich irgendwie das Kaltwasser so erfassen können, dass ich es nach Personentagen abrechnen kann.


    Gruß

    Haddu

  • da kommt aber schon das nächste Problem. Wenn ich das so mache, meckert er, dass die Zuordnung des Summenzählers Erdgeschoss verloren geht.


    Wie bekomme ich denn am besten das Warmwasser Erdgeschoss gezählt, damit ich das mit Zähler 2 verrechnen kann.

  • Die obere Wohnung müsste per Differenz zur unteren ( Warmwasser ) und Personentagen ( Kaltwasser ) berechnet werden. In der unteren Wohnung müsste ebenfalls pauschal das Kaltwasser per Person abgerechnet werden. Ein Zähldienst war so freundlich das mal zu visualisieren (siehe anbei). Ich verzweifel leider daran, die Zähler so aufzusetzen, dass ich eine entsprechende Differenzberechnung hinbekomme.

    Ich denke, dass du einmal in die Betriebskostenverordnung schauen solltest. Denn dort sind die Möglichkeiten aufgeführt, wie und bei welcher Konstellation abzurechnen ist.


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter und habe schon viele "schräge" Konstellationen gesehen. Du kannst, wenn ich das richtig verstanden habe, eigentlich das Wasser nur nach Wohnfläche abrechnen außer, wenn im Mietvertrag stehen würde, dass das nach Personen abgerechnet wird.

    Du kannst nicht einfach eins zu eins, eine Messdifferenz so berechnen, das ist nicht statthaft.


    Das nur einmal zu den Wasserzähler.

  • Ich hab mich mittlerweile dazu entschieden, die Abrechnung doch über Ista zu machen. Das ist die beste Lösung, auch weil die bauliche Situation nicht ideal ist. Dann sollte wenigstens die Abrechnung so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.


    Aber vielen Dank für die Hilfe und Vorschläge.

  • Ich habe ein Ähnliches Problem. Habe es jetzt mal hier reingeschrieben, kann aber auch einen neuen Thread öffen.


    Ich habe ein Mehrfamilienhaus, mit zwei Wohnungen eine Wohnung wird selbst genutzt, die andere vermietet.

    Ich habe einen Hauptwasser-Zähler und einen Kaltwasser Zwischenzähler.

    Der Zwischenzähler misst den Verbrauch der Wohnung die selbstgenutzt wird. Der Hauptwasserzähler den Verbrauch der vermieteten Wohnung.

    Wie kann ich das mit Wiso Vermieter erfassen?


    Ich bräuchte sowas wie einen "Hilfs-Hauptwasserzähler" ähnlich wie diesen "Hilfs-Allgemeinzähler" oder?

  • Wie kann ich das mit Wiso Vermieter erfassen?

    Das geht gar nicht, denn du kannst nicht einen Hauptwasserzähler nehmen und davon einen Kaltwasserzähler abziehen, der Rest ist die Messdifferenz. Das hält keiner Prüfung stand und ist falsch!

  • Das geht gar nicht, denn du kannst nicht einen Hauptwasserzähler nehmen und davon einen Kaltwasserzähler abziehen, der Rest ist die Messdifferenz. Das hält keiner Prüfung stand und ist falsch!

    Habe ich denn eine andere Möglichkeit, das zu erfassen?

    Oder komme ich an den Einbau von neuen Zähler nicht drum rum.

  • Ich arbeite zwar mit dem Hausverwalter, würde es aber auch dort so machen, dass du einen fiktiven Zähler für die obere Wohnung anlegst und dort den mittels Differenzmessung eingibst. Das sollte aber dann auch irgendwo mit dem Mieter abgesprochen und schriftlich fixiert sein.

    Das ist auch ein Vorschlag.

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  • Einbau von neuen Zähler nicht drum rum.

    Das wäre der beste Weg, da sind wir uns einig. Nur kenne ich deine Situation vor Ort nicht, denn gäbe es eine Möglichkeit einen Zähler einzubauen, dann bist du sogar dazu verpflichtet.

    Sollte es aber aus technischen Gründen bzw. den damit verbundenem Aufwand nicht ohne größere Umbaumaßnahmen gehen, muss das nicht erfolgen.


    Und da du nicht einfach Hauptzähler abzüglich Verbrauch eines Zählers einem anderen zuteilen kannst, gäbe bei einem fehlenden, bei mehr gilt das nicht, die Möglichkeit per Messdifferenzberechnung den Verbrauch des fehlenden Zählers zu ermitteln. Der dann noch "übrig" gebliebene Verbrauch wird vom Hausverwalter entsprechend aufgeteilt.


    Und so sieht eine Beispieltabelle aus:

  • Nur zur Info:


    Fehlen einzelne Wasseruhren, gewährt das Gesetz deshalb dem Vermieter ein Bestimmungsrecht hinsichtlich des Verteilerschlüssels. Als Vorgabe gilt nur, dass der gewählte Maßstab nicht grob unbillig sein darf und im Laufe der Zeit auch nicht unbillig werden darf und für den Mieter hinnehmbar ist (OLG Düsseldorf 24 U 84/08).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Mieter den vom Vermieter gewählten Verteilerschlüssel akzeptieren. Ansonsten kann er dies nur verhindern, wenn er bereits bei Abschluss des Mietvertrages einen ihm genehmen Verteilerschlüssel vereinbaren würde.

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  • Erstmal vielen Dank, euch Beiden! für die Mega Hilfe!


    Sollte es aber aus technischen Gründen bzw. den damit verbundenem Aufwand nicht ohne größere Umbaumaßnahmen gehen, muss das nicht erfolgen.

    Ja leider erfordert es eine größere Umbaumaßnahme, die geplant ist aber aktuell noch nicht umsetzbar.


    2 Fragen noch:

    1. Kann man diese Differenzrechnung mit Wiso Vermieter erstellen?, wenn ja wie müssen dann die Zähler eingetragen werden.

    2. errjot wie kommt man in der Beispielsrechnung auf die 6,04 m3