Wie Wechsel vom Jahresabo für den ÖPNV zugunsten eines Jobtickets erfassen

  • Hallo,

    ich arbeite mit Wiso Steuer Start.


    2019 habe ich unter Werbungkosten in den "Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel" die Kosten für ein Jahresabo im lokalen ÖPNV angegeben: 720€ p.a.


    2020 (Februar) Hat sich mein Arbeitgeber entschieden, ein Firmenticket zu unterstützen. Das Ticket wird auf der Gehaltsabrechnung mit 55,42€ vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die ÖPNV Gesellschaft überwiesen. Darin enthalten sind 15€ steuerfreies Einkommen, welches der Arbeitgeber als Zuschuss zum Jobticket gibt und welches dann auch unter "17. Steuerfreie AG Leistungen" in der Lohnsteuerbescheinigung aufgelistet ist.


    Da das neue Jobticket erst ab Februar 2020 galt und das alte Abo noch bis Mai 2020 gegolten hätte, bekam ich eine anteilige Rückzahlung des im Voraus gezahlten Abo Preises von 176,52€ als Rückerstattung von der ÖPNV Gesellschaft.


    Ich habe diese Fragen dazu:


    Ich kann nur die Kosten des Jobtickets als "Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel" absetzen, die nicht steuerfreier Zuschuss sind, also 11Monate x 40,42€ pro Monat, richtig? Die 15€ p.m. x 11 Monate werden dann von der Entfernungspauschale abgezogen?


    Habe ich das eigentlich richtig gemacht, das ÖPNV Jahresabo, obwohl es von Mai bis Mai gilt, einem Steuerjahr zuzuordnen?


    Muss ich die Rückzahlung der ÖPNV Gesellschaft irgendwie eintragen? An sich habe ich ja in 2019 zu viele Werbungskosten angegeben, da ich damals noch nicht ahnte, dass ich ein Jobticket bekommen würde bzw. die Auswirkungen auf das Vorjahr nicht überschauen konnte). Muss ich diesen Betrag in 2020 mit den Kosten des Jobtickets verrechnen?


    An anderer Stelle habe ich gelesen, dass Werbungskosten die zurückfließen im Jahr des Zugangs dann als Einkünfte angegeben werden müssen. In meinem Fall wären das Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aber wo mache ich das in Wiso Steuer Start? Unter "Lohnsteuerbescheinigung" ist ein Punkt "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden". Das erscheint mir aber nicht passend. Alternativ gibt es noch "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und dort als Unterpunkt "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug". Ist es vielleicht das?


    Vielen Dank für die Hilfe


    Gruß

  • Du musst die Kosten so eingeben, wie der Zahlungsfluss war. Da das Jahresabo ja auch im Januar noch genutzt wurde, fließt die Erstattung für den Rest des Jahres m. E. auch erst in das Jahr 2020. Das Jobticket gibst du mit den von dir getragenen Kosten an (alternativ die Gesamtkosten und die Erstattung vom Arbeitgeber dann entsprechend eintragen).

    Da du 2019 den vollen Betrag für das Jahresabo gezahlt hast, war die Angabe dort richtig. Es gibt bei den Werbungskosten kein Gebot zur Abgrenzung von Kosten, da § 11 EStG hier eine eindeutige Regelung ist.