Häusliches Arbeitszimmer: Gebäude AfA nur anteilig berücksichtigt in Einkommensteuererklärung - Ist das richtig?

  • Meine Frau und ich sind zu jeweils 50% Eigentümer in unserem Haus in dem wir wohnen. Meine Frau hat hier ein Arbeitszimmer, dass ausschließlich von ihr genutzt wird. Ist es richtig, dass in unserer Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt nur 50% der Gebäudeabschreibung berücksichtigt wurden? Begründung: Meine Frau ist nur hälftig Eigentümerin und damit kann die Gebäudeabschreibung nur hälftig berücksichtigt werden. Im WISO Steuer Programm ist das nicht so berücksichtigt, hier werden 100% angesetzt. Ist es ein Fehler im WISO-Steuer-Programm oder hat sich das Finanzamt geirrt?

  • nur hälftig Eigentümerin und damit kann die Gebäudeabschreibung nur hälftig berücksichtigt werden

    ich denke da hat das Amt recht.

    es gibt noch andere Quellen

    Zitat

    Somit ergibt sich bei einem im Miteigentum von Ehegatten/Lebenspartnern stehenden Wohnobjekt, dass der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatte/Lebenspartner die grundstücksorientierten Aufwendungen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil geltend machen kann – auch wenn er sie ausschließlich alleine trägt. Beim Alleineigentum scheidet demzufolge ein Abzug vollständig aus, wenn der Nichteigentümer das Arbeitszimmer (alleine) nutzt.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es ein Fehler im WISO-Steuer-Programm oder hat sich das Finanzamt geirrt?

    Müsste man Buhl über ein Ticket fragen und den Thread hier dann entsprechend auf dem Laufenden halten.


  • Man kann sich behelfen, indem man nur die Hälfte der Anschaffungskosten einträgt, denn diese hat man ja auch nur "bezahlt"

    • Offizieller Beitrag

    Man kann sich behelfen, indem man nur die Hälfte der Anschaffungskosten einträgt, denn diese hat man ja auch nur "bezahlt"

    Es geht um das Verhalten der Software bei eigentlich zutreffenden Programmeingaben und weniger um ein technisches Eintragen zum Erhalt desselben Ergebnisses wie das FA. ;)

  • Richtig - aber bis hier ein Änderung im Programm erfolgt, sollte man ja arbeiten können und da sind solche Hilfslösungen (mehr ist es ja nicht) besser als warten.

    • Offizieller Beitrag

    Dann müsste er aber auch die Eigentumsverhältnisse vorsätzlich falsch eingeben mit 1/1 Alleineigentum auf den/die Nutzer/in. Und was das FA da dann von hält oder draus macht, möchte ich auch nicht wissen.

  • Dazu kann man ein erläuterndes Anschreiben machen mit Hinweis darauf, dass der Programmersteller auf die Problematik hingewiesen wurde.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Häusliches Arbeitszimmer: Gebäude AfA nur anteilig berücksichtigt in Einkommenssteuererklärung - Ist das richtig?“ zu „Häusliches Arbeitszimmer: Gebäude AfA nur anteilig berücksichtigt in Einkommensteuererklärung - Ist das richtig?“ geändert.