Hallo,
ich hatte 2020 eine unvollständiges Geschäftsjahr bis zu 01.07:
Ich hatte in diesem Zeitraum € 14.040,- Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit gehabt. Ab dem 01. Juli war ich Angestellter.
Den Hebesatz von 390% habe ich in der entsprechenden Stelle eingetragen. In der Stadt, wo ich wohne, gibt es einen Freibetrag von € 24.500,- / Person.
Ich gehe davon aus, dass das örtliche Finanzamt es weiß und ich lediglich meine Einnahme eintragen muss.
Ist es wirklich so einfach oder ich muss noch etwas beachten?
Vielen Dank für eine kurze Bestätigung.
LG
I.