Einmalige Barzahlung nachträglich richtig verbuchen und Barkasse wieder auflösen.

  • Hallo zusammen und ein frohes Neues Jahr,


    ich besitze ein Einzelunternehmen und bin umsatzsteuerpflichtig bei einer jährlichen Erfassung (EÜR).


    Ich habe mit Barzahlungen nichts am Hut, jedoch im Dezember 2021 einen Vermögenswert an eine Privatperson mit Gewinn verkauft und dafür eine Barzahlung erhalten.


    Nun möchte ich das diese Barzahlung / Einnahme zum einen korrekt steuerlich für Dezember 2021 erfasst bzw. nachgebucht wird und zum anderen möchte ich eigentlich keine Barkasse führen und würde diese Barkasse gerne wieder umgehend auflösen indem ich das Geld z. B. auf mein Firmenkonto einzahle. Frage ist geht das so einfach? Ich hoffe ich habe mit der Zahlungsmethode nichts falsches getan. :wacko:


    Ich besitze WiSo EÜR+Kasse.


    Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.

  • "Barkassen" gibt es in Hamburg im Hafen, du willst eine Kasse vermeiden und das geht hier auch. Bei einem einmaligen Vorgang machst du eine Privateinlage - das Geld kommt von deinem Portemonnaie.