Hallo,
die Berrechnung des Kindergeldes erfolgt ja im Rahmen des EStG, somit kann ich auch die Werbungskosten nach EStG ansetzen.
Ich bin das Kind und meine Mutter soll Kindergeld erhalten. Ich wohne bei Ihr zu Hause, Ort A, meine Ausbildung ist in Ort B, während des Studiums bin ich in C in einem Internat untergebracht. Das Internat kosten mit Verpflegung €250 im Monat, ich fahre Sonntags nach C und Freitags wieder zurück nach A.
Meine Frage, welche Werbungskosten habe ich?
Sind die Fahrtkosten von A-C Strecke Fahrtkosten für Wohnung Arbeit oder wird vorausgesetzt, dass ich diese Kosten nicht abziehen kann, da ich im Internat untergebracht bin und nicht nach Hause fahren muss?
Handelt es sich um doppelte Haushaltführung oder eher nicht, da ich zu hause nur mitwohne?
Irgendwie habe ich bei der Sache einen Denkfehler.
Es geht ja darum das ich die 7188€ anteilig ab 01.09.03 unterschreite (2396).
Eventuell steht noch der Pauschbetrag von € 1044 zur Verfügung (der wird nicht anteilig gekürzt).
Ich bitte um Hilfe