Deckung ausbleibende Hausgeldzahlung

  • Hallo,


    leider werden seitens eines Eigentümers seit einem Jahr keine Hausgeldzahlungen mehr geleistet.


    Inzwischen wurde die Forderungen einem Anwalt übergeben.


    Zur Deckung der Rücklagen bzw. laufenden Kosten wurde eine Sonderumlage bei den restlichen Eigentümern erhoben.


    Wie kann ich die am besten im Hausverwalter erfassen, damit diese ausgewiesen wird und nach Eintreibung beim Schuldner wieder erstattet werden kann.


    Im Prinzip eine Art Verrechnungskonto oder?


    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar, bzw. kann auch weitere Informationen liefern.


    Grüße

    Clarky

  • Interessanter Fall.

    Wie hast du die Sonderumlage den zahlenden Eigentümern kommuniziert? Gibt es da einen Beschluss?

    Ich würde das so lösen, dass ich einfach die zahlenden Miteigentümer eine entsprechend höhere Vorauszahlung leisten ließe. Daraus ergeben sich im nächsten Jahr rechnerisch "Gutschriften". Die werden aber nicht ausgezahlt, weil die "Nachzahlung" vom verschuldeten Eigentümer nicht da ist. Für den Fall, dass die Schulden bis dahin eingetrieben wird, ist ja alles wieder gut. Und für den Fall, dass die Schulden "abgeschrieben" werden müssen, muss lediglich der Fehlbetrag zu den Abrechnungen der Eigentümer ergänzt werden. Und dann entfällt deren Gutschrift.

    Auf diese Weise ersparst du dir die buchhalterische Bastelei mit Verrechnungskonto, etc.