SKR03: Erhaltenes Geschenk buchen

  • Hallo zusammen,


    ein Unternehmer A erhält von einem Unternehmer B eine Gutscheinkarte (zB eines Möbelhauses) im Wert von 50 EUR geschenkt. Der Unternehmer A nutzt die Gutscheinkarte anschließend privat.


    Unternehmer A muss das Geschenk ja wohl als Betriebseinnahme und Privatentnahme buchen. (Richtig?!)


    Auf welche Konten (SKR03) muss hier jeweils gebucht werden? Vor allem: Wie sieht es mit der Umsatzsteuer bei der Betriebseinnahme aus?


    Danke und Grüße

    Uli

  • Ohne Gewähr:

    das Geschenk würde ich als sonstige Einnahme buchen, damit es der Einkommensteuer unterworfen werden kann (über 35 Euro ist einkommensteuerpflichtig). Da es sich um einen Mehrzweckgutschein handeln dürfte (Unterscheidung bitte im Internet erkunden), ist noch keine Umsatzsteuer fällig. Meine ganz private Meinung, keine Beratung.

  • Danke für deine Anregung. Was ist denn dann das jeweilige Gegenkonto? :/


    Passt das hier:


    1. Buchung:

    Soll = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)

    Haben = 2510 (sonstige betriebsfremde Erträge)


    2. Buchung:

    Soll = 1800 (Privatentnahme)

    Haben = 4636 (Geschenke nicht abzugsfähig nach §37b EStG)



    Grüße

    U.

    • Offizieller Beitrag

    Da es sich um einen Mehrzweckgutschein handeln dürfte (Unterscheidung bitte im Internet erkunden), ist noch keine Umsatzsteuer fällig. Meine ganz private Meinung, keine Beratung.

    Gilt das nicht nur für andere Sachverhalte? Ich würde bei so ein paar Euro auf Nummer sicher gehen und auch die USt berücksichtigen.