Allgemeinzähler und Zwischenzähler, Verbesserungsvorschlag

  • In einer alten Immobilie (von 1533) mit insgesamt 7 Einheiten habe kann ich aus technischen Gründen die Verbräuche für bestimmte Einheiten nicht mit Zählern messen, sondern 2 der 7 Einheiten teilen sich jeweils einen Wasser- und Wärmezähler. Also beim Wasser sind folgende Zähler in der Leitung:

    1. Hauszähler Wasser

    2. "Zähler 2"Gemeinsamer Zähler für 2 Einheiten, der gemeinsame Verbrauch wird per QM umgelegt

    Bisher habe ich das Problem wie folgt gelöst:

    a) Einen der gemeinsamen Zähler (2.) habe ich als Allgemeinzähler definiert und einen eigenen Verteiler definiert, der diese Verbrauchsmenge lediglich auf diese beiden Einheiten umlegt.

    b) Für den Wärmezähler habe ich einen "Virtuellen" Zähler definiert, deren Werte ich manuell aufteile und eingebe.

    Nicht schön, aber geht.


    Jetzt ist noch ein neuer Zähler hinzugekommen, der böderweise am Ende derselben Leitung hängt. Also folgende Zähler hängen jetzt nacheinander an der selben Leitung:

    1. Hauszähler Wasser (alle Einheiten)

    2. "Zähler 2": Gemeinsamer Zähler für 2 Einheiten, der gemeinsame Verbrauch wird per QM umgelegt. Der Verbrauch der hier abgerechnet werden muss is Zähler 2-Zähler 3.

    3. "Zähler 3": (Neu) Wasserzähler, der einer der beiden Einheiten zugeordnet ist


    Das wäre in der Software klassischerweise ein Zwischenzähler. Geht aber nicht, da Zwischenzähler nur einem normalen Zähler zugeordnet werden können.

    Daraus ergeben sich folgende Probleme bei der Modelierung

    1) Derzeit kann ein "Allgemeinzähler" nur einmal für eine Immobilie definiert werden (also nicht je Verbrauchsart (z.B. Wasser, Wärme, Strom, ...).
    Das wäre prima wenn das in Zukunft möglich wäre
    ...

    2) Einen Zwischenzähler kann man nur für einen "normalen" Zähler definieren, nicht aber für einen Allgemeinzähler.
    Das sollte in Zukunft auch für einen Allgemeinzähler möglich sein
    .


    wiso Team:

    * Wäre das möglich?

    * Gibt es einen anderen Kanal um neue Funktionen vorzuschlagen?


    Viele Grüße,

    Georg

  • * Gibt es einen anderen Kanal um neue Funktionen vorzuschlagen?

    Hallo, zu deiner Info, es braucht kein anderer Kanal, denn das was du dir da zusammen strickst entspricht nicht der Betriebs- und Heizkostenverordnung.


    Sobald ein Wasserzähler (bei einem könnte man noch nach der Messdifferenzberechnung-Messmethode berechnen) fehlt bzw. weitere, darfst und kannst du nur nach Wohnfläche abrechnen, außer, es steht im Mietvertrag z. B., dass nach Personen der Verbrauch umzulegen ist. Das macht der HV sehr sauber.


    Deine Konstellation ist leider so nicht darstellbar, wie du es angibst. Und schon gar nicht mit virtuellen Zähler(n). Bitte schau dir die Verordnungen einmal an, dann dürfte es dir klar sein, wie abzurechnen ist.


    Solltest du einen Verbesserungsvorschlag machen wollen, dann mach bitte über dein Buhlkonto ein Ticket auf, das was du hier im Forum für Anwender schreibst, liest keiner von Buhl.

  • denn das was du dir da zusammen strickst entspricht nicht der Betriebs- und Heizkostenverordnung.

    Ich habe eine ähnliche Konstallation (Betriebskosten, keine Heizkosten) und habe mir entsprechend dem Hinweis die Betriebskostenverordnung angesehen. Sie regelt, was als Betriebskosten abgerechnet werden darf, aber nicht wie der Verbrauch zu messen ist. Wenn nun an einem geeichten Zähler A ein abzurechnender Verbraucher B direkt dran hängt und außerdem ein zweiter Zähler C mit entsprechendem Verbraucher, dann ergibt sich der Verbrauch B grundsätzlich mit guter Genauigkeit durch A-C (die Messfehler der beiden Zähler können sich addieren). Allerdings habe ich den Hinweis, dass man so den Verbrauch nicht bestimmen sollte, auch schon mal hier im Forum gelesen. Mich würde interessieren, was die juristische Grundlage dafür ist: Welcher § einer Verordnung? Mess- und Eichgesetz? ein Urteil?

    Davon abgesehen wird diese Konstallation des öfteren buchungstechnisch praktiziert: Stromkosten A für das Haus, Stromzähler C (und eine daraus resultierende zulässige Kostenschätzung) für den Betriebsstrom Heizung, verbleibt B für Verbrauch bzw. Kosten der Beleuchtung. Wie man das mit geeigneten Buchungen hinbekommt, findet man hier im Forum.

  • was als Betriebskosten abgerechnet werden darf, aber nicht wie der Verbrauch zu messen ist

    Nun, das steht auch im Mietvertrag, wenn man einen nimmt, der nicht nur Namen und Kosten beinhaltet :/

    Grundlegend gilt, dass nach Wohnfläche abgerechnet wird. Nur dann, wenn für die Verbrauchserfassung alle Verbrauchserfassungszähler vorliegen, dann MUSS (und das sollte selbstverständlich sein) nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Sollte ein Wasserzähler fehlen, dann kann man mit einer Differenzberechnung dem fehlenden "Zähler" einen Wert ausrechnen.


    Dazu sollte auch daran gedacht werden, dass die Differenz nicht aus dem Verbrauch des Hauptwasserzählers abzüglich dem Verbrauch eingebauter Zähler den des fehlenden Zählers berechnet werden.

    Ein Hauptwasserzähler fängt bei ca. 7 Liter pro Stunde an zu zählen. Ein Wohnungswasserzähler, der waagrecht eingebaut ist, bei ca. 12 l/h und der der senkrecht eingebaut ist, bei ca. 20 l/h. Daher hat der Gesetzgeber auch eine maximale Differenz zwischen Summe Wohnungswasserzähler von 20% als noch tragbar anerkannt.