Komplizierte Wortwahl bei der Hausgeldabrechnung -Appell an Programmierer des WISO-HV

  • Sorry, ist zwar nur eine "Lappalie", aber gerade die nervt mich total! :pinch: :censored: ||


    Der Gesetzgeber hatte beim neuen WEG mal wieder einen echten "Geistesblitz" in Bezug auf die Wortwahl: in den Hausgeld-Abrechnungen wird nun statt der bisherigen Worte "Erstattungen" bzw. "Nachzahlungen" eine (in meinen Augen) absolut idotische Formulierung gewählt:


    "Abrechnungssaldo gesamt: Anpassung der Vorschüsse" und

    "Abrechnungssaldo gesamt: Nachschüsse zur Kostentragung"


    Hähh? Auf den ersten Blick für einen Laien absolut nicht erkennbar, um was es sich hier handelt. Ersteres bedeutet, dass man eine "Erstattung" erhält und letzteres, dass es sich um eine "Nachzahlung" handelt. Leider kann ich diesen Text auf der HG-Abrechnung im WISO-HV auch nicht abändern.


    Ich weiss jetzt schon, dass da einige Anfragen der Eigentümer*innen kommen, sobald die Abrechnungen raus sind: "Muss ich nun nachzahlen oder bekomme ich was raus?"


    Mein eindringlicher Appell an die Programmierer des WISO-HV: bitte, bitte

    • entweder die alte, einfache Bezeichnung ("Erstattung" bzw. "Nachzahlung") wieder verwenden oder falls dies rechtl. nicht möglich sein sollte,
    • alternativ zumindest zusätzlich zu dem neuen Wortlaut am Ende des jeweiligen Textes in Klammer hinzufügen (Erstattung) bzw. (Nachzahlung)

    Am besten wäre es, wenn man den Text selbst bei der Erstellung der Hausgeldabrechnung festlegen könnte.


    Man kann nur noch den Kopf schütteln: immer wieder wird gefordert, dass der Gesetzgeber das Juristendeutsch in eine einfachere Sprache verwandelt -hier ist mal wieder genau das Gegenteil erfolgt! ||

    WISO-Hausverwalter / WISO-Steuer-Sparbuch / REINER SCT cyberJack RFID komfort / WINDOWS 11 PRO

    5 Mal editiert, zuletzt von widola () aus folgendem Grund: Schreibfehler

    • Offizieller Beitrag

    Mein eindringlicher Apell an die Programmierer des WISO-HV


    Ticket beim Support einreichen - Apelle hier im Anwender-helfen-Anwender-Forum werden nicht viel bringen, wage ich zu behaupten.

    "Abrechnungssaldo gesamt: Anpassung der Vorschüsse" und

    "Abrechnungssaldo gesamt: Nachschüsse zur Kostentragung"

    OMG, das ist wirklich schräg... <X

  • widola

    Hat den Titel des Themas von „Komplizierte Wortwahl bei der Hausgeldabrechnung -Apell an Programmierer des WISO-HV“ zu „Komplizierte Wortwahl bei der Hausgeldabrechnung -Appell an Programmierer des WISO-HV“ geändert.
    • alternativ zumindest zusätzlich zu dem neuen Wortlaut am Ende des jeweiligen Textes in Klammer hinzufügen (Erstattung) bzw. (Nachzahlung)

    Am besten wäre es, wenn man den Text selbst bei der Erstellung der Hausgeldabrechnung festlegen könnte.

    Das wird nix werden. Der Gesetzgeber hat über die Mustertexte diese Formulierungen festgelegt, das geht allen SW Anbietern so. Da wird Buhl nichts ändern.

    Und wenn jeder den Text selber ändern und einstellen könnte, hätten die Anwälte der Mietervereine noch mehr Verdienstmöglichkeiten.

    Also so lassen wie es ist, und schreib einfach einen oder zwei erläuternde Sätze immer mit auf die Abrechnung. So schwer ist das ja nicht... :/

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Datawizz

    OK, sehe ich grundsätzlich ein.

    Aber nach dem nicht leicht verständlichen, vorgegebenen gesetzlichen Text konnte Buhl zumindest in Klammer den von mir vorgeschlagenen Hinweis aufnehmen, sodass es auf der Abrechnung so aussehen würde:


    Abrechnungssaldo gesamt: Anpassung der Vorschüsse (Ihre Erstattung)

    Abrechnungssaldo gesamt: Nachschüsse zur Kostentragung (Ihre Nachzahlung)


    Damit wäre für alle sofort klar was gemeint ist .... ;)

    Die Hoffnung, dass Buhl so was aufnimmt habe ich immer noch; aber bis das soweit ist, werde ich bei meinen Abrechnungen genau die obige Formulierung aufnehmen.

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  • widola hat Recht: Ich habe tatsächlich genau diese Frage von einer Eigentümerin am Telefon gestellt gekriegt: "Muss ich das bezahlen oder krieg ich das wieder?" Je nach dem wie die Frage beantwortet wird, macht das für die Dame einen Unterschied von mehr als 800,- EUR. Die Dame ist 87 und hat Glück, dass alle Hausverwalter dieser Welt zuverlässig arbeiten und nie Fehler machen. Denn wenn sie aus der Summe der Vorauszahlungen und der Summe ihrer anteiligen Kosten nicht ermitteln kann, ob es eine Gutschrift oder Nachzahlung gibt, dann kann ich mir vorstellen, dass sie auch sonst keine Prüfungen in dem Zahlenwerk durchführt... und einen Beirat hat die Eigentümergemeinschaft auch nicht.

  • Ich hänge einfach diesen Text an:


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P