Eigenverbrauch der PV-Anlage bei Umsatzsteuervoranmeldung - wo angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich komm mir langsam blöd, da ich jetzt ne Stunde gegooglet und in diesem Forum nach Hinweisen gesucht hab, aber trotzdem zu diesem gängigen Thema nichts finde. Ich bin gerade dabei, zum ersten mal die Umsatzsteuervoranmeldung für unsere PV-Anlage per WISO Steuer-Sparbuch zu übermitteln. Anbei ein Screenshot von dem Bereich im Programm - nur um sicherzustellen, dass ich grundsätzlich richtig bin.


    - Ich habe meinen Umsatz (= Einspeisevergütung als Abschlag) unter "Lieferungen und sonstige Leistungen" beim Punkt "Steuersatz 19%" eingetragen.

    - Den Aufwand den ich für die Errichtung der PV-Anlage hatte, unter "Vorsteuerbeträge und Berichtigung des Vorsteuerabzugs" beim Punkt "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Untzernehmern.....".


    Ich hoffe mal, soweit war das richtig. Aber wo trage ich jetzt den Eigenverbrauch ein, der mir in meinem SENEC-Portal ausgerechnet wurde? Ich finde dort keinen Punkt, der auf den ersten Blick passt. Wirklich erklärt wird das in der WISO-Steuersoftware jetzt nicht wirklich, finde ich.


    Danke vorab für Eure Hilfe!


    Gruß

    Abzug86


  • Wenn Du in die Suche unter Autor " Kuddel1 " eingibst, erhälst Du ca. 50 Treffer.


    Vielleicht ist das passende für die Dich dabei ...


    Ich habe ausgiebig über diese Themen berichtet ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Danke für die Antworten, aber ich finde gerade weder in den Beiträgen von Kuddel1 noch in den Formularen bzw. der Anleitung vin miwe4 eine echte Antwort auf meine Frage....


    Ich stelle sie daher nochmal: wo in der Umsatzsteuer-Voranmeldung trage ich meinen Eigenverbrauch ein? Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass ich darauf auch die Umsatzsteuer abführen muss, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Antworten, aber ich finde gerade weder in den Beiträgen von Kuddel1 noch in den Formularen bzw. der Anleitung vin miwe4 eine echte Antwort auf meine Frage....

    Es steht doch sowohl in der Anleitung zur USt-VA als auch in der USt-VA wortwörtlich drin! Du solltest etwas gründlicher lesen und Dir auch etwas Zeit nehmen für Deine steuerlichen Angelegenheiten.

  • Achso, dass der Eigenverbrauch "unentgeltliche Wertabgabe aus dem Unternehmen" genannt wird, das weiß der Laie ja :D :D da hätte es natürlich sofort klingeln müssen. Danke für die Markierung und die netten Oberlehrer-Worte. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Achso, dass der Eigenverbrauch "unentgeltliche Wertabgabe aus dem Unternehmen" genannt wird, das weiß der Laie ja :D :D da hätte es natürlich sofort klingeln müssen.

    Wer sich zutraut, seinen steuerlichen Pflichten als Unternehmer selber, ohne Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe, nachzukommen, sollte ein paar wenige Grundbegriffe der maßgeblichen Steuergesetze kennen. In der Tat.


    Den Rest hättest Du Dir sparen können.

  • Guten Tag, ich habe bisher immer nur mitgelesen und habe mich einfach nur mal für einen Kommentar hier angemeldet.


    Hier ist ein Forum, in einem Forum tauscht man sich aus.

    Was man hier wunderbar sehen kann sind zwei Klassiker.


    Ein Hilfesuchender versucht mit dem gekauften Programm für wahrscheinlich kleine PV Anlage seiner steuerlichen Meldepflicht nachzukommen.

    Soweit wie beschrieben, hat er bis auf die berechtigte Frage die wirklich so gut wie nie für einen Laien verständlich nachzulesen, gestellt.


    Super, dass es zwei Antworten gab, aber hier kommt der Klassiker Nr. 2


    Diese Antworten könnten tatsächlich einfach mal etwas freundlicher sein.

    Gerade bei Photovoltaik hat man ja zumindest verbal schon erkannt, dass bei kleinen Anlagen der gesamte Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis steht und dass man natürlich versucht, bei den steuerberatendenen Kollegen nicht auch noch ein paar Hundert Euro zu lassen.


    Natürlich hätte der sarkastische Kommentar vielleicht nicht sein müssen, aber der Ton dem ihm gegenüber angeschlagen wurde, ist tatsächlich Oberlehrerhaft, gerade im Hinblick, dass diese ganze Steuergeschichte für Betreiber von kleinen PV-Anlagen eben nicht einfach zu verstehen ist.


    Etwas mehr Freundlichkeit schadet keinem.


    Danke für die fachlichen Hinweise dennoch. Hat mir jetzt auch geholfen.