Hallo,
ich verzweifle gerade an zwei Fehlermeldungen der Software und hoffe, dass mir jemand einen Tip hat.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mir im Jahr 2020 unterschiedliche PV-Anlagen angeschaut, bin aber erst 2021 zum Zug gekommen bzw. habe mich dann erst entschieden. Den IAB habe ich bereits 2018 gestellt. Nun bin ich aufgefordert eine EÜR für das Jahr 2020 zu machen und habe dort dann auch die Fahrtkosten für die Besichtigung der beiden Anlagen in 2020 eingetragen. Ich habe die EÜR innerhalb des ESt-Moduls genutzt.
Nun habe ich das Problem, dass die Software diesen Sachverhalt nicht wirklich versteht: zum einen wird gemault, dass ich mit den verursachten Kosten das (noch nicht vorhandene Firmenkapital) "sprengen" würde und zum anderen will das Programm zwingend die Leistung der Anlage habe. Tatsächlich habe ich die Anlage aber erst in 2021 gekauft.
Wie kann ich diesen Sachverhalt der Software beibringen? Schlimmstenfalls müsste ich auf die Formularbasierte Eingabe umschalten aber wenn die Software "streikt", ist das ja nicht gerade ein gutes Zeichen, dass ich den Sachverhalt richtig eingetragen habe.
Hat mir jemand bitte einen Tip?
Danke & Grüße