Hallo,
wir haben seit 2020 eine PV-Anlage. Seit Anfang 2021 brauchen wir die USt.-Voranmeldung nicht mehr monatlich abzugeben, sondern quartalsweise.
Damit entfällt m.W: auch die Sondervorauszahlung. Anfang 2021 war das auch programmtechnisch kein Problem, weil das gemeinsam mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung zu erklären war. Nun ist letzterer ja m.E. für 2022 nicht neu zu stellen, wohl aber die Sondervorauszahlung mit 0 zu erklären. Bedeutet das, dass man (programmtechnisch) die Dauerfristverlängerung neu beantragen muss mit Sondervorauszahlung 0? Ich finde das im Programm nur gemeinsam.
Dank im Voraus