Sondervorauszahlung Null bei quartalsweiser UStvoranmeldung

  • Hallo,


    wir haben seit 2020 eine PV-Anlage. Seit Anfang 2021 brauchen wir die USt.-Voranmeldung nicht mehr monatlich abzugeben, sondern quartalsweise.

    Damit entfällt m.W: auch die Sondervorauszahlung. Anfang 2021 war das auch programmtechnisch kein Problem, weil das gemeinsam mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung zu erklären war. Nun ist letzterer ja m.E. für 2022 nicht neu zu stellen, wohl aber die Sondervorauszahlung mit 0 zu erklären. Bedeutet das, dass man (programmtechnisch) die Dauerfristverlängerung neu beantragen muss mit Sondervorauszahlung 0? Ich finde das im Programm nur gemeinsam.


    Dank im Voraus

  • Seit wann sind Quartalszahlungen und Sondervorauszahlung unvereinbar? In § 18 Abs. 7 UStG finde ich keine Einschränkung auf Monatszahler. Im Gegenteil: da die Regelabgabe laut § 18 Abs. 2 UStG das Quartal ist, wäre es Unsinn, wenn dann eine Einschränkung auf Monatsanmelder erfolgen würde. Für 2022 gilt m. E. nach wie immer die Zahllast des Vorjahres insgesamt. Die Sondervorauszahlung ist auch wie immer dann 1/11 dieser Zahllast.

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann sind Quartalszahlungen und Sondervorauszahlung unvereinbar? In § 18 Abs. 7 UStG finde ich keine Einschränkung auf Monatszahler. Im Gegenteil: da die Regelabgabe laut § 18 Abs. 2 UStG das Quartal ist, wäre es Unsinn, wenn dann eine Einschränkung auf Monatsanmelder erfolgen würde.

    Geregelt in: § 47 UStDV

    Zitat

    Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

    § 47Son­der­vor­aus­zah­lung

    S 7348

    11Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. 2Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.


    USt.-Voranmeldung ... quartalsweise .... Sondervorauszahlung mit 0 zu erklären.

    So ist es.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, also doch formal Dauerfristverlängerung neu beantragen, um 0 zu erklären!

    Ja.


    Soweit mir bekannt, muss hier die Dauerfristverlängerung nicht jedes Jahr beantragt werden Antrag auf Dauerfristverlängerung ✔️ Inklusive Vorlage (buhl.de)

    Anders kommt @wolfgang roderich aber nicht von seiner Sondervorauszahlung runter. Und deshalb ist in diesen Fällen vom Quartalszahler ein entsprechender Antrag mit 0,00€ Sondervorauszahlung zu übermitteln. Wird auch in allen Quellen so beschrieben.

  • OK; danke. Hat sich erledigt. Ich brauche gar keine Voranmeldungen zu machen, da USt < 1 TEURO. Das ist aber erst nach der Frage hier beschieden worden. Technisch bliebe es ohne die Befreiung von der Voranmeldung daher wohl dabei, die Dauerfristverlängerung neu zu beantragen, damit WISO auch die Sondervorauszahlung 0 anmelden kann.