Guten Morgen liebe HV-Gemeinschaft,
ich bin noch relativ unerfahren im Umgang mit dem HV und stehe aktuell vor folgender Herausforderung.
Es gibt Kosten, für die ich eine Rechnung im Jahr 2021 erhalten habe, die Umlage der Kosten auf die Mieter soll allerdings über den Zeitraum von 5 Jahren erfolgen.
Dementsprechend habe ich den Gültigkeitszeitraum bei der Anlage der Ausgabe mit 01.01.2021-31.12.2025 angelegt.
Wenn ich nun die Abrechnung für das Jahr 2021 vornehmen, wird der Anteil in der Nebenkostenabrechnung an den Mieter sauber auf die 5 Jahre aufgeteilt (auf dem Bild zu sehen: Gesamtbetrag und Betrag im ARZ):
In der Hausgeldabrechnung an den Eigentümer sieht es allerdings wie folgt aus:
Unter Berücksichtigung der Anwednung des Abflussprinzips bei Eigentümern durchaus nachvollziehbar. ABER: Wie kommt der Eigentümer über die kommenden Jahre an sein "vorgeschossenes" Geld und findet hier nicht eine Doppelberechnung statt? Der Mieter zahlt anteilig und der Eigentümer voll.
Der telefonische Support meinte, ich muss jedes Jahr eine Rechnung anlegen, das der HV schließlich kein SAP System sei. ABer das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Vielleicht kann mir ja hier noch jemand wertvolle Tips geben.
Herzlichen Dank und beste Grüße