Hi,
1, der Unterschied liegt u. a. darin das man z. B. (sofern man USt-Abzugsberechtigt ist) die USt beim geschäftlichen Leasing abziehen kann. Beim privaten Leasing nicht.
2, beim Leasing wird grundsätzlich der Wert des Autos nicht in das Betriebsvermögen "eingelegt" (da gibt es nur wenige Ausnahmen). Somit kann man wenn das Auto privat geleast wird nur die KM absetzen und nicht die Leasingrate. Beim geschäftlichen Leasing buchst du die gezahlte Leasing Rate als Aufwand. Aber auch hierbei wird der "Anschaffungswert" nicht eingebucht. Da ja kein Anschaffungswert entstanden ist. (Das Auto gehört ja weiterhin dem Leasingunternehmen.)
3,+4, Du kannst ja auch hier bei dem Auto ein Fahrtenbuch führen. Sonst kann man auch einfach die Tankrechnungen als Aufwand buchen und zum Jahresende wenn man den Jahresabschluss macht dann bucht man den Privatanteil.
5, Ja, die kannst du als Aufwand buchen. Denn alle Aufwendungen die geschäftlich veranlasst sind lassen sich grundsätzlich auch buchen. Somit wenn du viel in der Stadt unterwegs bist um Kundentermine oder so wahrzunehmen dann ist das geschäftlich veranlasst.
Hoffe ich konnte dir helfen
LG
Tomink