talberg
OT on
ich gebe zu, dass ich nur das Wort Reisekosten gelesen habe und nicht außergewöhnliche Belastung, aber dieses sind zwei paar Schuh, Reisekosten habe ich angesetzt und 0,74 € wurden anerkannt und außergewöhnliche Belastung von 3000 Km a 0,30 € angesetzt und auch anerkannt.
OT off
Das mit dem nicht lesen kann ich zurückgebe,
Es geht hier weder um Reisekosten oder außergewöhnliche Belastung, sondern um die Werbungskosten (fahrten zur Arbeitsstelle und zurück.), dort wurden nur 0,30 € pro Km (oder 0,60 € Hin und Zurück) anerkannt und nicht wie soll 0,74 €/Km (1,48 € Hin und Zurück)
Zitat
Die tatsächlichen Kosten für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
wurden statt mit 0,74 € pro Kilometer mit 0,60 € pro Kilometer
Entfernungspauschale berücksichtigt.
Andreas