Wie/wo kann ich die Arbeitskosten aus den Handwerkerleistungen ins WISO-Programm reinkriegen?
Beiträge von am--06
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Da würde ich die Meinung des Kreditberaters einfach ignorieren und die echt an die Eltern gezahlten Zinsen mit der Darstellung des Sachverhalts, wie auch oben, in die Steuererklärung einsetzen.
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Danke, das war mir schon klar. Meine Frage zielte dahin, wenn ich im Wirtschaftsplan z.B. 120,- Strom habe und in der Nachzahlung für 2006 sind auch noch 2,16 für Strom, muss ich das alles querrechnen und dann in die entsprechende Zeile (ich weiss, welche!) eintragen?
Oder reicht es, wenn ich die Posten wie oben aufgeführt einsetze und nicht spezifiziere nach Arten der Kosten? -
Hallo, dieses Thema wurde sicher schon lange abgearbeitet, nur finde ich es nicht (mehr). Es geht darum, dass ich z.B. 2007 gemäß Wirtschaftsplan monatl. Zahlungen geleistet habe und die Abrechnung erst im 2. HJ 2008 bekomme. Aus der Abrechnung 2006 zahlte ich in 2007 einen Rest.
Wie verteile ich dies auf die Zeilen der Rückseite der Anlage V? Oder muss ich das gar nicht?
Danke im voraus -
Ich hab's so gemacht:
Zeile M. Ausländische Einkünfte anklicken
im Bild nebenan bietet das Programm dann u. a. an:
2. Nach DBA steuerfreie (negative) Einkünfte
wenn man das anklickt, kann man für die Zeile 36 die Eingaben machen.Mich hat das "(negative)" auch irritiert; es ist aber als "eventuell negative" zu verstehen.
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Wenn ein Partner stirbt, wird die Einkommensteuer nicht mehr neu aufgerollt (Ausnahme: Es wird Schwarzgeld entdeckt). Eine Folge bei Alleineigentum ist, dass der Ehepartner (der Eigentümer ist) aus dem Einkommen auch die Kirchenstauer zahlen muss.
Nach einem Todesfall wird allerdings eine Erbschaftsteuer-Erklärung fällig.
Bei den Freibeträgen für Ehepaare wird allerdings bei "Lieschen Müller" keine Steuer anfallen. -
So wie ich die deutschen Steuerbehörden kenne, werden die sich am Spitzensteuersatz orientieren, so lange kein Gericht ihnen einen Riegel vorschiebt. Schließlich sind damit die wenigsten Steuerausfälle zu erwarten.
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Zitat
Ich habe doch meine Steuern brav an den Staat monatlich gezahlt
Welche Steuern? Schließlich ist nicht Steuer gleich Steuer. -
Ich meine: JA. Der Spekulationsgewinn oder -verlust hat ja nur sehr indirekt mit den Zinsen zu tun, die gezahlt / verrechnet werden.
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:?
Nach einer Rückfrage bei meiner Bank muss ich die obige Antwort als irrig erklären. Die Bestätigungen können auch mal nicht vollständig sein, so in meinem Falle, und ich muss den Betrag in die Anlage AUS übernehmen! -
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In der von der Bank jährlich erstellten und vor kurzem bei mir eingegangenen Erträgnisaufstellung finde ich nichts derartiges.
War das die Frage? -
Bei der Gutschrift der Erträge aus einem, so meinte ich bisher, ganz normalen deutschen offenen Immobilien-Investmentfonds vermerkt die Bank ganz unten "Progressionsvorbehalt Euro 0.2226609 je Anteil".
Zwar weiss ich, was der Progressionsvorbehalt ist, aber wie /wo müsste ich ihn im WISO-Sparbuch-Programm unterbringen?
In der Hoffnung, dass ein gewiefter Anwender das beantwortet, sage ich schon jetzt DANKE -
Bekomme Erträge aus Aktien und in der Bank-Abrechnung stehen kleine Beträge unter dieser Überschrift; muss ich und evtl. wo diese eintragen?
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Ich meine JA. Ergibt sich automatisch aus Zeile 32 des Vordruckes für die Erklärung.
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Man kann statt des Landes die internationale Wertpapier-Kenn-Nr. (ISIN - müßte in der Bescheinigung angegeben sein) angeben. Habe das vor kurzem entdeckt - bitte etwas suchen, dann findeet es sich.
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Ich konnte nichts in der Steuer unterbringen, weil ich auch keine Einnahmen hatte aus der Immobilie.
Sollten Sie eine, wenn auch geringe Entschädigung von den Eltern erhalten, dann unter Vermietung und Verpachtung einbringen. Ansonsten können sie sich nur darauf verlassen, dass die dauernde Last (zu Unrecht)anerkannt wird. -
Hallo,
wir Spenden immer gemeinsam und die Quittungen lauten dann auch so. Muß ich im Sparbuch aufteilen oder hab ich was übersehen?
Danke!
Heinrich -
Wir sind Altersrentner(keine Anlagen N mehr!) und zahlen die Kirchensteuer auf Grund der Veranlagung zur Einkommensteuer. Wo setze ich im Sparbuch die gezahlte Kirchensteuer und das zusätzliche Kirchgeld ein?
Danke im voraus
Heinrich