Alles anzeigenEintragen als Kostenart mit Anlage
Ich bin kein Steuerberater, nur ist diese Aussage nicht hinnehmbar, denn die Garagenmiete hat überhaupt nichts mit den Betriebskostenarten zu tun. Das ist schlicht ein Fehleinschätzung.
Die Kaltmiete oder Garagen-/Stellplatzmiete gehören in die EÜR und nicht in die Nebenkostenabrechnung. Bitte da nichts durcheinander bringen.
Wenn der Fragesteller das richtig erfragt hätte hätte der Moderator das auch richtig beantwortet.
Es gibt ein Sprichwort:
Schuster bleib bei deinen Leisten. Das soll, da du das damals so gesehen hast, kein Angriff auf deine Person sein, das nur vorne weg.
Der Anwender hat ganz klar die Frage gestellt, wie bzw. wo er die Garagenmiete im Vermieter eingeben muss. Ich habe das sehr wohl so verstanden wie er es ja auch angegeben hat. Und noch einmal, im Hausverwalter ist dies sehr einfach, dafür gibt es eine eigene Eingabezeile in der Ordner "Mieter".
Wenn man sich mit der Materie (Nebenkostenabrechnung) nicht auskennt, so schätze ich jetzt langsam deine Aussagen ein, sollte man sich nicht weiterhin da melden.
Du hast gesehen, was der Fragesteller geantwortet hat.
Unterlassen Sie einfach Ihre Unterstellungen womit ich mich auskenne und womit nicht.
Das können Sie nicht im Geringsten beurteilen.