da ist gar nichts abzugsfähig, Sie haben also nichts versäumt.
Aber haben Sie auch an die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen und auch an die Zinsen abz. ZaSst + Soli aus der Verwalterabrechnung gedacht?
Ulli
da ist gar nichts abzugsfähig, Sie haben also nichts versäumt.
Aber haben Sie auch an die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen und auch an die Zinsen abz. ZaSst + Soli aus der Verwalterabrechnung gedacht?
Ulli
Hallo,
warum beantragen nicht Sie das Kindergeld?
Ulli
sind denn auch in den Zeilen 3 ff Eintragungen, also nochmals die Frage: gab es andere Einnahmen, für die Werbunsgkosten entstanden sind??? Gab es ein aktibes Beschäftigungsverh. 2008? Ja oder nein??
Wenn nicht, dann gilt das aus den ersten Antworten!
Ulli
Hallo,
Hallo,
den HaushaltsFB kann nur einer bekommen und wenn bei beiden gemeldet, dann der, der das Kindergeld erhält!
Und in Berlin kann man sehr wohl das Kind mit Nebenwohnsitz beim Vater anmelden - nur 2 Hauptwohnsitze gibt es logischerweise nicht!
Der KinderFB wird fast immer hälftig geteilt!
Ulli
dann ist wohl das Konto "wareneingang "falsch geschlüsselt und bringt den Betrag in diese Zeile!
also ändern!
Ulli
das ist mE falsch: der Sohn ist in 2008 kein "steuerliches" Kind!
Er bekam Geld für den Zivildienst und war nicht bedürftig. Vorher hat er voll verdient und war es auch nicht!
Ulli
nein, die Arbeitszeit wird doch auch bei Ihrer anderen Tätigkeit nicht als Ausgabe abgezogen! Dann würde ja jeder ein zu versteuerbdes Einkommen von 0,-- haben!
Sie brauchen diese Arbeit ja nicht zu machen!
Ulli
diese Ausgaben sind mit dem Kindergeld abgegolten!
Ulli
einfach mal anrufen und nachfragen - vielleicht sind die nur überlastet!
Ulli
50% voll angeben - Sie haben sich die Frage doch schon selbst beantwortet!
Ulli
es gab doch in 2006 eine Ausnahme/Duldung von baren Zahlunegn bei Betreuungsleistungen - einfach mal ansetzen!
Ulli
wie alt ist denn Ihre Tochter? Was hat sie noch für Einnahmen?
was ist eine"Aussage"??
was für ein Gewerbe haben Sie?
Ulli
da haben Sie falsch gelesen - nur unbar bezahlte Handwerkerleistungen mit korrekter Rechnung gehören dazu!
Ulli
Haben Sie eine Spendenbescheinigung? Spenden werden im Mantelbogen auf der 3. Seite eingetragen!
Ulli
nur Anlage KIND abgeben!
Ulli
Hallo,
Sie haben das BaFöG Ihres Sohnes versteuert? Wie haben Sie das gemacht? Wo eingetragen und das FA hat Ihnen dafür Steuern abgenommen???
Normalerweise geht das nicht: Sie erhalten Kindergeld und damit hat es sich! - Steuerlich gesehen!
Ulli
muss man wirklich dieses Monster von Kennwort mit Zahlen und Ziffern angeben? Das nervt und wird dazu führen, dass man nicht mehr antwortet!
Ulli
haben Sie schon so argumentiert? Probieren Sie es weiter!
Ulli