Wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich meine Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen (Lohnanteil der Rechnung mit 20%)?
Korrekt.
Wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich meine Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen (Lohnanteil der Rechnung mit 20%)?
Korrekt.
immer wieder" motivierend", wenn keine Reaktionen kommen!!
Ja.
Als würde ne Lösung auf Knopfdruck präsentiert werden können.
Hat jemand eine kurze einfache Erklärung dafür?
Niemand hier weiß, was Ihr Steuerberater angesetzt hat.
Neben den genannten Punkten gibt es weitere Möglichkeiten.
Steuerberatung ist hier allerdings nicht erlaubt.
Wenn WISO Sparbuch genutzt wird, vielleicht mal die Funktion "Optimierungsmöglichkeiten"(aus dem Kopf) anklicken.
Dort wird erklärt, wo sich weitere Angaben wie auswirken.
WISO behauptet aber, ich habe nur Anspruch auf 2.000,- EUR. Verstehe schon mal nicht, woher diese Zahl kommt. Mit 194,- bzw. 204,- kann ich diesen Betrag nicht bilden.
Vier Monate á 194,- plus sechs Monate 204,- - fehlen also zwei Monate, wie der Petz schon schrieb.
31.06. ist oft auch eine Fehlerquelle.
Bei wem soll sie das denn "beantragen"? D
Beim Arbeitgeber?
Vielleicht wurde beim Ausfüllen des Bogens auch nur ein Kreuz falsch gesetzt?
Man weiß es nicht, aber ich kenne einen aktuellen Fall, wo dies bei einem Nebenjob eben falsch lief.Es soll auch vorkommen, dass man mehr als eine 450-Euro-Job hat und dann gilt ab dem zweiten die allgemeine Versteuerung
Das ist mir bewusst.
Letztendlich waren die Angaben dazu halt zu vage.
Bei wem soll sie das denn "beantragen"? D
Beim Arbeitgeber?
Vielleicht wurde beim Ausfüllen des Bogens auch nur ein Kreuz falsch gesetzt?
Man weiß es nicht, aber ich kenne einen aktuellen Fall, wo dies bei einem Nebenjob eben falsch lief.
Ich finde die Sache mit der Steuerklasse 6 äußerst unglücklich
Finden viele.
Die Frage ist, warum Deine Frau die zweite Abrechnung per Steuerklasse 6 kriegt.
Wenn es ein Nebenjob ist, der 450 Euro monatlich oder 5.400 jährlich nicht übersteigt, sollte sie vielleicht eine Änderung auf Pauschalbesteuerung beantragen?
Und? Was war die Lösung? Interessiert vielleicht den einen oder anderen Leser, der durch die Überschrift angelockt wurde ...
Ich denke eher, dass die TE "beleidigt" von dannen zog...
Hast Du schon mal in der Systemsteuerung bei den Einstellungen in Schriftarten "rumgespielt"?
Warum in der Systemsteuerung?
Wohl eher in den Optionen des Programms?
Muss mich dem TE aber anschließen. Unter Vista sieht die Schriftart zumindest anders als in der Vorjahresversion aus.
Wie gesagt, ich besitze kein Eigentum, habe keine Kredite, muss niemanden pflegen, besitze kein Gewerbe und keine Nebeneinkünfte.
Selbst die 1000€ Werbungskosten kann ich mit meinem Arbeitsweg nicht überschreiten.
Du solltest Dich wirklich mal intensiver mit einem Steuerprogramm auseinandersetzen.
Stichworte: Riester-Rente, Arbeitskosten der Betriebsnebenkostenabrechnung.
Bitte einmal in den Leistungsumfang schauen:
2012 habe ich noch keine Unterhalt bekommen;
Die Aussage macht mich stutzig.
Wenn Du mittlerweile(nun in 2015) Unterhalt vom Kindsvater erhältst, sollten doch die Daten vorliegen?
Nein, ich gehöre nicht zu denen, die denken, dass....
Und wie ist dann diese Frage gemeint?
Sollten die Reisekosten sich nicht vollständig auswirken?
Hallo zusammen, ich finde es sehr verwirrend das die Datei *.s14 nicht mit dem neuen Steuer Programm 2015 geöffnet werden kann.
Aber nicht verzagen. Beim Start einer neuen Steuererklärung kann man auswählen aus einer bestehenden Datei die Dateien nachzuladen. Funktioniert gut. Man muss es nur wissen...
Deswegen nennt man es auch Datenübernahme, was alles andere als verwirrend ist.
Ich habe mir Wiso Steuer 2015 gekauft...
Das Programm WISO Steuer 2015 gibt es so nicht.
Bitte den richtigen Namen benennen.
Weiterhin bitte keine Sammel-Fragen.
Zum Kindergeld: Dir wird das hälftige Kindergeld angerechnet, egal, ob Du oder Deine Lebensgefährtin das komplette KG beziehen.
Ansonsten hilft Dir das Programm Schritt für Schritt, auch, wenn Du Deine Fragen mit Schlägwörtern in die Hilfe des Programms eingibt.
machen die tatsächlich 2 unterschiedliche Sparbuch-versionen ?
Wo muss ich den Fehler bemängeln ?
Gibt es eine bestimmte Seite bei Buhl ?
Eigentlich unvorstellbar, aber probiere es mal hier:
Wir haben kein Zeiterfassungssystem im normalen Sinne da ich alle Zeiten selber Online eingeben muss.
Was ist denn mit den online eingegebenen Zeiten?
Das wäre bspw. ein Nachweis. Da spielt auch die Größe des AG keine Rolle.
Am besten wäre, Du würdest bereinigte Screenshots "vorher - nachher" hier rein stellen.
Was sagt ihr dazu ?
Die Dame vom FA hat Recht.
Es muss zur Geltendmachung ein eigener Hausstand vorhanden gewesen sein, aus dem Du den Umzug vornimmst.
Nur noch als Ergänzung: Hinweise zum Fahrtenbuch und KFZ Abrechnung benötige ich NICHT, das ist mir alles bekannt.
Bitte die Forenregeln, u.a. in Sachen Großbuchstabenverwendung, beachten.
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