Vielen Dank.
Bei mir ist das Kreuz bei "aus öffentlichen Kassen" gesetzt. Deshalb erscheinen die Werbungskosten in Zeile 82.
Vielleicht macht das den Unterschied.
Beiträge von heybo
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Hallo,
die Software bietet bei ausländischen nichtselbstständigen Einkünften ähnliche Erfassungsmasken zur Ermittlung der Werbungskosten wie bei inländischen Einkünften.
Für die Anlage N wird dann bei den Formularen eine Anlage produziert, wo dann die entsprechenden Werbungskosten erklärt werden, so dass für das Finanzamt die Nachvollziehbarkeit bis auf Einzelbelegebene hergestellt werden kann.
Für N-AUS wird bei mir gar nichts produziert. D.h. die umständlich eingegebenen Fahrten, usw. bekomme ich nicht aus dem System. Muß ich die Eingabemasken nochmals abtippen, um eine für das Finanzamt brauchbare Unterlage zu bekommen oder gibt es einen Trick, wie die entsprechenden Anlagen doch noch automatisch produziert werden?
Danke und Grüße
heybo
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Meine Frau wohnt und arbeitet in Deutschland. Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen wird ihr Gehalt im Ausland versteuert und unterliegt in Deutschland aber dem Progressionsvorbehalt.
Lt. Auskunft meines Finanzbeamten ist das Gehalt meiner Frau in Anlage N, Zeile 21 als "Steuerfreier Arbeitslohn" anzugeben.
Bislang konnte ich nicht herausfinden, was ich in der Software tun muss, damit dieses Feld im Formular ausgefüllt wird.
Insbesondere bei der Erfassungsmaske "Einnahmen als Arbeitnehmer", "Sonstiges" habe ich nichts passendes gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen?