Hallo,
das gefiele mir so eigentlich nicht, denn wenn ich das richtig verstehe ist der TE ja möglicherweise für lange Zeit/für die meiste Zeit für den Auftraggeber gar nicht tätig, da ja gar kein Auftrag vorhanden sein muss. Er sagt aber pauschal zu, gegen die "monatl. Grundgebühr" einen Auftrag dann anzunehmen und zu einem niedrigeren Tagessatz dann auch nur abzurechnen. Für mich wäre das mehr eine Vorausleistung, die man im Interesse des möglichen künftigen Auftraggebers sicher auch mehr spezifizieren müsste, damit er überhaupt Kosten/Nutzen kalkulieren kann. Das gilt natürlich umgekehrt auch, auch der TE hat ja nur begrenzte Kapazitäten. Der Gedanke ist interessant, aber die Umsetzung scheint mir doch etwas schwierig für beide Seiten zu sein.
Vielleicht hat jemand anderer noch einen Vorschlag? Würde mich für künftige Beratungen (hatte mir das auch ähnlich mit einer monatl. Pauschale/mit einer Art Mitgliedschaft gedacht), die grundsätzlich das Recht auf Anfragen und eine bestimmte Anzahl/einen bestimmten Aufwand für Beratungen umfassen, aber ansonsten individuell abgerechtnet werden sollten, auch interessieren.
Gruss Allzeit