Ist es erforderlich die jährliche Einnahme aus der Modernisierungsumlage in der Feststellungserklärung anzugeben ?
Die Miete hat sich doch um die Modernisierungsumlage erhöht.
MfG Günter
Ist es erforderlich die jährliche Einnahme aus der Modernisierungsumlage in der Feststellungserklärung anzugeben ?
Die Miete hat sich doch um die Modernisierungsumlage erhöht.
MfG Günter
Nun gehört ja z.b. zur Pflege des Rasens nun auch mal ein Rasenmäher, sagen wir im Wert von 300 Euro dazu. Der Rasenmäher wird ausschließlich am Haus verwendet, steht dort auch, ich selbst wohne 250 Km weit weg, also keine Eigennutzung. In jedem Unternehmen, komme halt aus der Finanzbuchhaltung, würde ich den über GWG abschreiben um den Gewinn zu schmälern.
Zu deinem geliebten Rasenmäher....
Es gibt das Konto "4071 Gartenpflege Neuanlage", .....
wenn dir das Konto nicht reicht, so lege "Konto 4072 Gartenpflege Maschinen Werkzeuge" neu an als Kopie von 4071.
Die Zuordnungen stimmen dann.
Wie du den Rasenmäher steuerlich bei der EkSt. behandelst, musst du in deiener EkSt.-Erklärung entscheiden.
Zu deiner Grube....
Konto 4310 Großreparaturen
und das in der EkSt.-Erklärung dann auf 5 Jahre abschreiben
Gegenkonto jeweils dein Bankkonto
MfG Günter
Hallo, nochmals.....
Hausverwaltung ist etwas anderes wie Finanzbuchhaltung.
Was willst du mit dem Programm überhaupt machen?
Ich nehme mal an eine Mietnebenkosten-Abrechnung oder schlimmstenfalls eine WEG-Abrechnung.
Anlagegüter und GWG haben da nichts zu suchen.
Bevor du Konten anlegst oder änderst, schau dir bitte mal den Kontenrahmen an.
Deine Grube ist z.B. eine Entnahme aus der Rücklage.
MfG Günter
ich finde ebenfalls kein Konto für Abschreibung und GWG
Hausverwaltung ist etwas anderes wie Finanzbuchhaltung.
MfG Günter
Diese WEG rechnet Wirtschaftsjahre ab, also muss ich alle Kosten die das entsprechende Jahr betreffen auch in selbiges buchen.
...und Zahlungen im neuen Jahr als Verbindlichkeiten per 31.12. buchen, sonst kann es Probleme mit dem FA geben, wenn eine ETW vermietet ist.
MfG Günter
Hier muss sich unbedingt etwas ändern.
Sowohl bei der Informationspolitik sowie bei der Bereitstellung der aktuellen Versionen !!!
Was "muss" sich denn ändern ?
Wenn du eine gültige Lizenz hast, so hast du immer eine aktuelle Version zum arbeiten bzw. Daten eingeben.
Abrechnungen für das lfd. Jahr kannst du dann aber immer nur mit der neuesten Version, die im Herbst erscheint, machen.
Deine Daten werden automatisch in die aktuelle Version übernmommen.
MfG Günter
Nachtrag
Ein Download der Software ist ab Anfang Juli im Kundenkonto möglich: www.buhl.de/kundenkonto
tiptop, Bankkonto stimmt und die Abrechnung auch.
Na, ob das tiptop ist wage ich zu bezweifeln.
Du hattest ein Ergebnis vor Augen und hast deine Buchungen daran angepasst.
Grundsätzlich gilt in WEG-Abrechnung, dass nur real und wirklich geleistete Zahlungen des lfd. Jahres gebucht wertden dürfen.
Abrechnungen von Lieferanten die im Januar/Februar des Folgejahres gezahlt werden haben darin nichts zu suchen.
MfG Günter
Nun bin ich noch verwirrter denn je zuvor
...nö, klarer wie die Aussage von Buhl geht nicht.
Wenn du von Buchhaltung Ahnung hast, dann kannst du das auch umsetzen. Und...befasse dich mal mit dem Programm und dem Handbuch !!!
MfG Günter
Drück mich manchmal umständlich aus, sorry hierfür
...nö, ist schon klar.
Hast du hier auch richtig eingestellt?
Gibts eine Grundeinstellung die falsch sein könnte ?
Das nicht, aber......
lies mal die Seiten 60/61 des Handbuches. Dort wird der Unterschied der Zuordnungen zwischen Hausgeldabrechnung und Mietnebenkosten-Abrechnung genau erklärt, einmal zählt das Buchungsdatum, ein andermal der Abrechnungszeitraum.
Zitat
■ Datum
gibt an, wann die Zahlung geleistet wurde. Bei der Hausgeldabrechnung werden die Kosten anhand des Zahlungsdatums dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zugeordnet.
■ Gültigkeitszeitraum:
Diese Information ist wichtig für die korrekte Umlage von Betriebskosten. Per Mausklick auf „Zeitraum wählen“ öffnet sich eine Liste, aus der Sie ebenfalls per Mausklick einen der dort vorgeschlagenen Zeiträume wählen können. So ordnet das Programm eine Buchung zum Beispiel automatisch der richtigen Neben- bzw. Heizkostenperiode zu, die Sie in den
Gebäude-Stammdaten eingetragen haben. Bei Bedarf können Sie die richtige Zeitspanne aber auch manuell vorgeben. Es kann vorkommen, dass Rechnung (z.B. Gas oder Strom) für einen anderen Zeitraum gelten. Ist dies der Fall müssen für die Nebenkostenabrechnung zwei aufeinander folgende Rechnungen jeweils anteilig berücksichtigt werden. Falls Sie Rechnungen haben, die vom Abrechnungszeitraum abweichen, müssen Sie daran denken zusätzlich die Vorgänger- bzw. Folgerechnung anzugeben, da ansonsten nur die anteiligen
Kosten auf Ihre Mieter umgelegt werden.
Wenn du das Programm noch nicht genau kennst, so fange bitte nicht sofort mit Buchungen/Nachbuchungen über mehrere Jahre an.
Da muss sogar ich genau aufpassen und vor allen Dingen jede Buchung erstmal nachprüfen.
Solange du nur im laufenden Jahr buchst, treten diese Probleme gar nicht auf.
Wenn du mit der aktuellen Version 2013 noch in 2011 buchen willst, so bleibe auch in 2011 und schließe ab. Dann erst mit 2012 beginnen, wiederum alles fertig buchen, und dann erst 2013 buchen.
Du kannst auch in einer richtigen Finanzbuchhaltung nicht so einfach in mehreren Jahren rumbuchen.
MfG Günter
Mal so nebenbei....
Eine Hausgeldabrechnung und gleichzeitige Mietnebenkosten-Abrechnung mit dem Programm zu erstellen ist schon "hohe Schule" und nichts für Anfänger.
PS: Ich hab noch die Testversion ... kann es daran liegen
Wahrscheinlich ....mit einer Testversion kann man meist nicht abrechnen.
...und an der Definition der Abrechnungszeiträume bei den Auswertungen.
MfG Günter
alle Buchungen auf den Jahreszeitraum
nein.....
Der Gültigkeitszeitraum gibt den Zeitraum an, dem die Einnahmen / Ausgaben wirtschaftlich zuzuordnen sind. Bei der Nebenkostenabrechnung und den Einnahmen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern für welchen Zeitraum die Zahlungen geleistet wurden.
Der Gültigkeitszeitraum wird in der Regel vom Programm mit einem passenden Wert vorbelegt. Sollte der Zeitraum nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können Sie einen anderen Zeitraum eingeben. Hierzu müssen Sie zunächst den Check vor dem Zeitraumfeld setzen. Alternativ können Sie mit Hilfe der Schaltfläche "Zeitraum wählen" einen passenden Zeitraum auswählen.
Stadtwerke erhält monatlichen Abschlag f. Wasser & Allegemeinstrom (4150/4180) diese Zahlungen habe ich immer mit dem Buchungszeitraum des jeweiligen Monats eingebucht.
nein...Zeitraum 1.1. bis 31.12.
Du machst doch eine Jahresabrechnung und keine Monatsabrechnung.
MfG Günter
Mein Paypal-Konto hat ein positives Guthaben, da ich dorthin Geld überweise und meine Ausgaben aus dem Guthaben bestreite.
Wie soll man dein Problem erlesen, wenn dieser Hinweis in deiner Frage fehlt?
MfG Günter
seit einiger Zeit wir bei meinem paypal-Konto der Banksaldo von 0,00 € angezeigt
.....wenn alle Geschäfte oder Zahlungen durchgeführt sind, dann ist der Saldo bei Paypal eben 0,00 €
MfG Günter
Wie kann ich den Betrag auf 2 Objekte aufteilen?
Das dürfte nach meiner Kenntnis programmtechnisch nicht möglich sein.
Du kannst in einer Buchhaltung auch nicht in zwei Firmen buchen.
Also Buchgungsbeleg erstellen und manuell buchen, oder empfehlenswert für jedes Objekt ein eigenes Bankkonto.
MfG Günter
Begründung (orginal Text):
Allgemein sind Schäden an eigengenutzten Wohneigentum nur dann als außergewöhnliche Belastung im steuerrechlichen Sinne anzusehen,wenn das Ereignis nicht durch eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit abgesichert werden konnte.Hagelschaäden sind jedoch durch die übliche Hausversicherung abzudecken.Daher kommt der Abzug der Aufwendung als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht.
Das klingt für mich nicht nach einem "unverbindlichen Vorschlag". Und das Konto 4964 gehört auch nicht zu meinem "individuellen Kontenrahmen", sondern zum Standardkontenrahmen SKR03 der DATEV.
Der DATEV-SKR 03 umfasst ca. 20 Seiten. Willst du wirklich in deiner Größenordnung damit arbeiten?
Wenn in deinem eingeschränkten SKR 03 ein Konto für deinen Bedarf fehlt, so leg es doch einfach an.
MfG Günter
Nachtrag
Selbst im aktuellen DATEV-SKR 03 2013 ist dueses Konto noch nicht verbindlich.
Zitat
4) Kontenbezogene Kennzeichnung der Programmverbindung in Rechnungswesen-
Programmen zu Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und Körperschaftsteuer
(K).
Da bei Erstellung des SKR-Formulars die Steuererklärungsformulare noch nicht
vorlagen, können sich Abweichungen zwischen den in der Programmverbindung
berücksichtigten Konten und den Programmverbindungskennzeichen ergeben.
Ich würde einen Steuerberater mit auf die Weltreise nehmen, dann kannst du auch unterwegs nichts falsch machen.
MfG Günter.
Im Ernst:
Bei der Sachlage ist immer ein Steuerberater vorteilhaft.
Stromkosten sind doch private Kosten und haben weder bei Zahlung noch bei Erstattung etwas in der WEG Abrechnung zu suchen.
MfG Günter