Moin ...
... neues Update
Gruß Kuddel
Moin ...
... neues Update
Gruß Kuddel
Ich wage mich mal mit einem Beitrag in dieser Sache :
Irgendwann im Leben hat doch jeder vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt bekommen ...
Die sollte man doch eigenlich wissen.
Sorry, wenn ich Unrecht habe ..
gK
Weil der Ausdruck für Dich ist ...
Wenn Du einen Sendebericht bekommen hast, wurde die EÜR auch übermittelt.
Auf dem Sendebericht steht doch bestimmt : übermittelt am 24.02.2021 ... Uhr
gK
Es gibt definitiv einen 11stelligen Code ( 10 Zahlen oder Buchstaben; mittig ein Bindestrich )
Gruß Kuddel
Langsam verwirrst Du mich ...
und die Steuer für den selbst verbrauchten Strom mit einem plus?
Von wann ist
die Anlage ?
Solange das Finanzamt Deine Steuern nicht bearbeitet hat, ist eine Korrektur möglich ...
Dazu wird aber ein Fachfach hier etwas sagen können ...
gK
Wann hast Du denn die EÜR & USt abgeschickt ?
gK
. ich habe eine Frage, ich habe jetzt die EÜR für 2020 sowie die UST an das Finanzamt über Elster verschickt. Jetzt bin ich an der Einkommensteuer für 2021 da ich und meine Frau Angestellte sind. Ist es richtig das ich jetzt die Daten aus der EÜR übernehmen und das Komplettpaket dann übermittle?
Wenn Du doch die EÜR & USt schon verschickt hast, warum willst Du sie denn ein 2. Mal verschicken ?
2. Bei Übernahme der EÜR wird die AFA 872€ und Sonderabschreibung 1395€, die gezahlte Vorsteuer 4464€ (im November zurück erhalten) und die Nettokosten der PV Anlage 27900€ übernommen und ein Megaverlust von 34631€ generiert. Nach meinem Verständnis kann ich in der Einkommensteuererklärung nur die AFA ansetzten oder?
Diese ganzen Beträge sind doch sicherlich in der EÜR & USt ( die Du schon verschickt hast ) enthalten ... oder ?
Dann kannste auch das Komplettpaket ... ESt ... EÜR ( mit AVEÜR ) und USt in einem Rutsch ans Finanzamt senden.
Warum hast Du diesen Hinweis nicht in Anspruch genommen ? Einmal verschicken, alles okay !
Ob Deine Zahlen so richtig sind, kann ich Dir auch nicht sagen ... Auch ein Zählerschrank, Versicherung, eventuelle Fahrtkosten etc. gehören zu den Ausgaben ...
Wie sieht's denn mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung aus ... ?
Vielleicht meldet sich noch jemand, der hierzu was sagen kann ...
Gruß Kuddel
Jetzt bin ich an der Einkommensteuer für 2021
Bist Du Dir da sicher ?
Du meinst doch bestimmt die Einkommensteuer 2020 ...
Gruß Kuddel
Moin ...
der monatliche Grundpreis wird in der Abrechnung vom Stromanbieter ausgewiesen.
Er ist nicht in den Abrechnungen für die PV - Anlage zu finden ...
Gruß Kuddel
Moin ...
ein letzter Beitrag von mir in dieser Sache :
Ich konnte heute morgen alle verfügbaren Bescheinigungen vom Finanzamt abrufen !
PS ... Zusatz : Ich wohne in Niedersachsen
Gruß Kuddel
Es gibt da Lösungen ...
Bis zur 97 - Maske kannste alles einzeln eintragen ..
ab der 98 - Maske den rechstlichen Gesamtbetrag ...
Man möge mich berichtigen, wenn das falsch ist ...
Hier noch einmal der Originaltex vom Support ...
S... M... W... 09.04.2019 15:57:28
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Seit dem Steuerjahr 2017 möchten die Finanzämter keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung erhalten. Stattdessen gilt die sogenannte "Belegvorhaltepflicht" – Belege müssen erst nach Aufforderung eingereicht werden. Aus diesem Grund haben viele unserer Nutzer die Methode ihrer Steuereinreichung von Papier auf eine komplett digitale Abgabe geändert.
Das hat zur Folge, dass die vom Programm erzeugten neutralen (erläuternden) Anlagen nicht mehr per Papier an das Finanzamt verschickt werden. Bei der volldigitalen Abgabe per ELSTER-Zertifikat oder unserem neuen Service steuer:Versand werden diese erläuternden Anlagen nicht mit übertragen, weil das ELSTER-Verfahren dies zur Zeit nicht ermöglicht.
Am Beispiel der Erhaltungsaufwendungen erläutern wir Ihnen kurz die Herausforderung, die sich durch das geänderte Nutzerverhalten bei der Abgabe der Steuererklärung ergeben hat:
Der Anwender erfasste alle Kosten zu einer Immobilien-Renovierung einzeln in verschiedenen Tabellen. Im ELSTER-Datensatz wird jeweils nur die Gesamt-Summe übertragen. Bei der volldigitalen Abgabe fehlte natürlich der Ausdruck der Erläuterungen und der Sachbearbeiter im Finanzamt konnte nicht erkennen, wie sich die einzelnen Gesamtsummen zusammensetzen.
Aus dem Grund forderte der Sachbearbeiter die entsprechenden Belege an. Die Anwender schickten die Belege auch pflichtbewusst an das Finanzamt. Allerdings ohne die vom Programm erzeugten Aufstellungen. Deshalb konnte der Sachbearbeiter in der Regel nichts mit den Belegen anfangen, weil nicht klar war, welche Belege zu welcher Gesamtsumme gehörten (direkt zugeordnet, verhältnismäßig verteilt, auf mehrere Jahre verteilt…). Oft wurde dann seitens des Finanzamts nicht weiter nachgefragt, sondern der Posten wurde komplett aus der Steuererklärung gestrichen. Die Anwender mussten dann über einen Einspruch ihre Kosten geltend machen. Das ist natürlich aus Nutzersicht äußerst unschön und auch umständlich.
Wir haben deshalb in der Software darauf reagiert und die Erfassung solcher Kosten in der laufenden Version umgestellt. Bei ELSTER werden solche Kosten immer paarweise übermittelt. Das ELSTER-Verfahren sieht dazu die Felder Bezeichnung und Betrag vor. Diese beiden Felder nutzen wir.
Im Programm wird jetzt für die einzelnen Kosten das Bezeichnungsfeld verwendet, damit der Sachbearbeiter die Belege auch ohne die tabellarischen Aufstellungen den Gesamtsummen zuordnen kann. Deshalb ist über das Update Ihre Tabelle in einem Feld gelandet - allerdings mit einer sehr langen Bezeichnung. In dieser Bezeichnung stehen jetzt alle Einzelpositionen. So dass die Informationen nach wie vor vorhanden sind.
Diese Änderung geschah zu Ihrem Vorteil. Es wird kein Update geben, dass dieses Verhalten wieder rückgängig macht. In dem neuen Bereich Erhaltungsaufwendung könnten Sie jetzt 99 Einzelposten erfassen. Sollten Sie mehr Positionen haben, dann lässt sich ab der 98sten Eingabe der Rest nur in einer Summe eintragen.
Gruß Kuddel
Moin ...
heute funktionierte der Belegabruf wieder ...
Ich konnte drei Bescheinigungen übernehmen ...
Gruß Kuddel
Moin ...
Welche Software nutzt Du denn ???
Das Thema ist etwas komplexer und läßt sich nicht in 2 -3 Sätzen beantworten.
Du must auf jeden Fall die Umsatzsteuer und die EÜR für 2020 ausfüllen.
Beide Dateien kannst Du später in die Einkommensteuer übernehmen ...
Unter meinen Namen " Kuddel1 " findest Du jede Menge Informationen zu diesen Themen ...
Gruß Kuddel
Moin ...
... und wieder ein Update
Gruß Kuddel
Ich habe zwar noch keine Abrechnung vom letzten Jahr erhalten, aber im Steuerprogramm ( Umsatz ) werden lediglich die 19 % ausgewiesen.
Genau das habe ich vermutet ...
gK
Dann leidest Du vermutlich auch so wie ich an Halluzination.
Ich konnte immerhin einen Belag abrufen.
" Nach dem 24.01. sind keine neuen Belege hinzugekommen " Das sagt mir das Programm !!!
Oder der Belegabruf ist seit dem 06.02. inaktiv ... ? Scheint dann tatsächlich lt. Buhl defekt zu sein !
Deshalb habe ich aber keine Halluzinationen ...
gK