könnte etwa einen Dauerfristverlängerung vorliegen?
Ja, könnte wohl sein- aber was soll uns das jetzt sagen ?
könnte etwa einen Dauerfristverlängerung vorliegen?
Ja, könnte wohl sein- aber was soll uns das jetzt sagen ?
Moin,
nun ja...da es Ausgaben betrifft, die den Gewinn und damit auch für die Einkommensteuer betrifft: eher nein
Zum Thema 10-Tage Regelung gibt es hier ja reichlich Lektüre, z. B. auch zu Bedingungen zur Anwendung derselben
Viele Grüße
Maulwurf
Ja, hast recht, das Gehalt ist ja bereits reduziert- sorry
Du buchst also über das Lohnverrechnungskonto (Brutto Methode) dann wäre das doch das Konto der Wahl - lässt Du denn die Buchungen nicht automatisch erstellen?
Moin,
Kto 6075 Zuschüsse der AA (S) an 3720
die Zuschüsse mindern doch Deine Kosten/Ausgaben, insofern würde ich hier das Konto Lohn/Gehalt (6010 /-20) nehmen - die Verbindlichkeiten haben ja keine Gewinnauswirkung....
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
der Hinweis besagt, dass alle *für* das Jahr betreffenden Zahlungen/Erstattungen dort erfasst werden sollen (also auch die für den Dezember oder das vierte Quartal), nicht die *im* Kalenderjahr geleisteten...
Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
das könnte mehrere Ursachen haben - was mir spontan einfällt: wie hast Du denn den Transfer zum Girokonto gebucht, das ist hier gut beschrieben? Stimmt der Saldo des Girokontos?
Viele Grüße
Maulwurf
Moin Manu,
das sieht gut aus Du kannst es auch gut kontrollieren : wenn der Buchbestand mit dem Kontoauszug übereinstimmt und das Konto 1360 ausgeglichen ist ->
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
Ob dann MB dazu in der Lage ist festgeschriebene Jahre erneut zum bearbeiten zu öffnen ...
Warum ? Korrekturen werden doch immer zum aktuellen Buchungszeitraum erststellt ?
Moin Michael,
In den Stammdaten des Kontos gibt die Möglichkeit, die Zuordnung bei den einzelnen Auswertungen (BWA, Bilanz...) zu ändern
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
stehen die Erlöse denn im Haben ? Dann wäre die Buchnung ja in. O. - bei Rechnungsstellung wird auf das Konto 4405 bebucht und beim Buchen der Zahlung auf das "normale" Erlöskonto umgebucht....
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
hier sind in den allermeisten Fällen nur Anwender unterwegs und auch ein Moderator ward in diesem Unterforum lange nicht gesehen...wende Dich am besten an den Support...
Viele Grüße
Maulwurf
Moin Tanja,
In welchem Abrechnungsmonat bist Du denn aktuell ?
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
ich kann das so nicht nachvollziehen... m. E. kann so eine Verrechnung nicht gebucht werden, also
Gegenkonto Debitor 10000 mit MwSt.
Der Steuerschlüssel ist beim Erlös/Umsatz relevant, nicht beim Personenkonto...
5000,- € Kosten -800,- € VSt. = 1600,- € Umsatzsteuer fällig.
Dann würde ich eine Splittbuchung mit Kreditoren/Debitoren-Konto machen...
Moin,
für Anzahlungen würde ich diese Konten an Debitor buchen.... und was meinst mit Vorsteuer- hat doch nichts mit Umsätzen zu tun ?
Viele Grüße
Maulwurf
Ja,hast Du
Moin,
der Verlust ergibt sich aus den Ausgaben (hier die Gebühren), da spielt das Geldkonto keine Rolle, also ob bar, vom Konto oder eben privat bezahlt. Hier "helfen" nur Umsätze, um diesen auszugleichen
Viele Grüße
Maulwurf
Moin,
a) da könnte ein Konto 137x verwendet/kopiert werden
b) das ist in der Tat unschön; da aber nicht ergebnisrelevant, also keine Ausgabe/Einnahme, müsste hier keine weitere Buchung/Ausgleich erfolgen
Moin,
Ich würde hier eher ein Verrechnungskonto verwenden, da ja kein privater Vorgang dahinter steht. Also z. B. pro "Betrieb" ein V-konto "USt Vorauszahlungen" erstellen und dann wie von Dir angedacht, beim Gewerbekonto eine Splttbuchung machen und bei Betrieb 2 dann 1780 an V-konto. Wenn dann bei B1 im Soll und B2 im Haben die Beträge übereinstimmen, wurde keine Umbuchung vergessen
Viele Grüße
Maulwurf