Moin,
ich habe den Link entfernt - das roch doch sehr nach Werbung...
Die Kosten der Einweisung in eine Software kannst Du entweder der Software zubuchen, oder als Fortbildungskosten.
Moin,
ich habe den Link entfernt - das roch doch sehr nach Werbung...
Die Kosten der Einweisung in eine Software kannst Du entweder der Software zubuchen, oder als Fortbildungskosten.
Moin,
in den nächsten Tagen wird wohl ganz allgemein und offiziell ein Update kommen.
Diese Vorab-Updates sind tatsächlich für Einzelfälle gedacht, es gibt da jedes Risiko einer Beta-Software. "Gerne testen" glaube ich in diesem Zusammenhang eher nicht
Moin,
und was hat Dein Beitrag mit der ursprünglichen Frage zu tun?
...ich rechtlich gesehen KEIN Teil des Vertrages zwischen Kunden und Dienstleister bin. Stattdessen übernehme ich nur den Zahlungseinzug im Auftrag des Dienstleisters...
Moin,
das würde ich von einem Juristen nochmal ganz genau prüfen lassen. Denn DAS klingt nach einer genehmigungspflichtigen Inkasso-Dienstleistung?!
Moin,
dann hantierst Du ja mit Gutschriften sozusagen...
Kundenseitig ist das ja klar: Du schreibst die Rechnung über die volle Höhe, mit Umsatzsteuer und so weiter. Buchungssatz ist Kunde an Erlös, bei Bezahlung dann Bank an Kunde.
Lieferantenseitig erstellst Du eine Gutschrift über die 85% (oder was immer vereinbart ist). Bei Dienstleistern, die Kleinunternehmer sind ohne USt, bei allen anderen mit USt. Die Buchungssätze sind dann Aufwand an Kreditor, bei der Auszahlung Kreditor an Bank.
Die restlichen 15% müssen dann garnicht mehr gesondert gebucht werden.
Das wäre das einfachste Vorgehen.
Moin,
bekommst Du von denen, die die Dienste leisten, eine Rechnung?
Moin,
über Offene Posten ->Ausgleichen und Schließen wird aber kein Buchungssatz erfasst! Genau deshalb hast Du dann in der Buchhaltung keine vereinnahmte Umsatzsteuer.
Ähm... hast Du denn auch Zahlungen erhalten? Wenn ja, wie hast Du die gebucht?
Nur weil eine USt auf der Rechnung steht, ist die ja noch nicht "vereinnahmt"
Moin,
die Frage ist ein bisschen vage, und ich habe nur mittelmäßig Lust, alle erdenklichen Gründe niederzuschreiben
Wie hoch ist denn die Abweichung?
Moin,
wende Dich damit bitte mal an den Support, die können Dir sicherlich kurzfristig helfen.
Moin,
was das Minuszeichen angeht: dieses Verhalten ist erstmal gewünscht, aber es lässt sich auch umstellen:
Gehe ganz oben auf den Reiter "Ansicht", wähle "Ansicht Vorgaben". Im Bereich "Tastatur" gibt es "FiBu Buchungserfassung". Hier kannst Du (die letzte Option) ein anderes Zeichen hinterlegen für die Funktion "Zeichen für Kurzbuchung mit Wechsel zum Buchungstext".
Somit steht Dir das Minuszeichen dann auch als Zeichen in der Belegnummer zur Verfügung.
Moin,
wenn Du auf dem neuen Rechner das Programm startest, ist dann in der Anmeldemaske das Kennzeichen gesetzt bei "Arbeitsdatum ist Serverdatum"?
Und: Der Link zu den Foren lautet: https://buhl.de/wiso-software/forum/
Moin,
nein, da gibt es keine Möglichkeit. Auch hier: beim großen Bruder gibt es die Möglichkeit sogenannter Proforma-Buchungen.
Moin,
zu dem Abschließen von Perioden: es gibt keinen technisch zwingenden Grund dafür. Wenn Du das machen möchtest, dann musst Du immer zuerst die älteste noch offene Periode abschließen.
Moin,
okay, das hatte ich überlesen.
Die Steuerangaben aus der Abrechnungsvorgabe werden nur angezogen, wenn es keine ElStaM-Daten gibt. Allerdings werden auch durch den ElStaM-Assistenten keine Daten auf der Abrechnungsvorgabe geändert.
Wichtig ist, dass auf der Abrechnungsseite bei "Steuervorgabe" der Hinweis auf ElStaM steht, dann passt alles (s. Anhang)
Moin,
ElStaM gliedert sich in drei Schritte:
1. Versand der ElStaM-Daten ->über Personal ->Stammdaten->Mitarbeiter ->Schnittstellen->ElStaM-Assistent
2. Abruf der ElStaM-Daten ->wie vor
3. Verarbeiten der Daten ->über Personal -Stammdaten ->Mitarbeiter ->Weitere ->Externe Meldungen verarbeiten
Vermutlich hast Du den dritten Punkt vergessen?
Schlimm ist das allerdings nicht; wenn die Korrektur ins System einfließt, wird schlimmstenfalls die Korrektur im August vorgenommen.
Moin,
dieses Thema ist sicherlich ein bisschen zu komplex, um hier in einem Forum mal "auf die Schnelle" erschöpfend besprochen werden zu können.
Von dem Grundsatz der "Datensparsamkeit", den ja eher den Kunden betrifft mal abgesehen, darfst Du alles speichern, was Du möchtest. Teilweise bist Du dazu ja auch verpflichtet. Ob Du nun Geburtstage von Kunden speicherst, um ein kleines Geschenk zu machen ist tatsächlich Dir überlassen.
Wichtiger als "welche Daten darf ich speichern" ist:
- Wer hat Zugriff auf diese Daten?
- Wird regelmäßig geprüft, ob die Notwendigkeit hierfür noch besteht?
- Kann ich dem Kunden Auskunft geben, welche Daten gespeichert sind?
- Wie ist sichergestellt, dass die Daten nicht in falsche Hände kommen?
- Wie ist sichergestellt, dass die entsprechenden Daten auf Verlangen sicher gelöscht werden?
Es hat aber durchaus seinen Grund, warum es mehrtägige Seminare zu diesem Thema gibt...
Moin,
wenn Du einem Konto einen Steuerschlüssel fest zuordnest, wird IMMER diese Steuerschlüssel hergenommen und ist nicht mehr zu verändern.
Du kannst die feste Zuordnung auch weglassen, musst dann in der Buchungserfassung daran denken, den Schlüssel händisch zu setzen.
Beides hat so seine Vor- und Nachteile.
Moin,
ja, die Namenskonvention... nun ja.
Genau das von Dir verlinkte meine ich. Wenn Du hierzu fragen hast, darfst mir gerne mal eine PN schicken. büro+ würde hier sicher den Rahmen sprengen
Transparenzhinweis: ich bin Partner von microtech.
Moin,
schau mal hier:
Bereich Personal ->Reiter Übergeben/Auswerten ->Druckübersicht ->links Personal-Bruttolohnerfassung-Lohnkonto ->rechts Reiter "Journal"
Hier kannst Du den Zeitraum frei festlegen und ein ganzes Jahr ausgeben.
Hilft Dir das?