Hallo,
ich möchte meine Frage noch ein wenig konkretisieren und vorab mein bisheriges Verständnis der Dinge darlegen:
1. Anschaffungskosten: im wesentlichen der Kaufpreis plus Nebenkosten
Die Anschaffungskosten können linear abgeschrieben werden über 50 Jahre, als jedes Jahr 2%
2. Laufende Kosten (kleine Reparaturen, Heizkosten, Strom, Müll, Möbel, ...) sind direkt im jeweiligen Jahr abzugsfähig - die Feriengäste zahlen ja pauschal pro Tag, alle Kosten sind also vom Vermieter zu tragen.
3. Erhaltungsaufwand
Größere Erhaltungsaufwendungen (neue Fenster, Badsanierung, neues Dach,...) sind entweder direkt im gleichen Jahr abzugsfähig oder darf auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden.
4. In den ersten 3 Jahren dürfen die Erhaltungsaufwendungen zusammengerechnet höchstens 15% der Anschaffungskosten betragen, sonst können sie, auch als nachträgliche Herstellungkosten gesehen werden und müssen wie die Anschaffungskosten mit 2% jährlich abgeschrieben werden. Wäre wenn möglich zu vermeiden.
Jetzt die Stelle wo es bei mir hakt:
Der wirtschaftliche Übergang war Anfang Februar 2010. Wir haben aber schon 2009 einige Ausgaben gehabt und diese auch in 2009 bezahlt: Grunderwerbsteuer, Notargebühren, sonstige Nebenkosten in Zusammenhang mit dem Kauf. Außerdem haben wir Ende 2009 eine Aktion bei einem örtlichen Möbelhaus genutzt und einige gute, preisreduzierte Möbel gekauft und schon 2009 bezahlt. Meine Überlegung war auch dabei: lieber auch schon 2009 etwas zum Absetzen haben, da ja 2010 sowieso viele Rechnungen auf uns zukamen.
Das Programm Wiso Sparbuch weist bei meinem Eintrag Datum der Anschaffung 12.2.2010 bei "Allgemeine Angaben zum Objekt" auf einen Fehler hin: "Das Anschaffungsdatum muss in oder vor 2009 liegen".
In welchem Jahr kann ich denn die Möbel aus 2009 absetzen? Kann ich nicht auch in 2009 die Ausgaben absetzen, die ich Ende 2009 bereits überwiesen habe?
Viele Grüße
sl99