Das Software-Update hat die Grundvoraussetzung zur Korrektur der LoSt-Bescheinigung geschaffen.
Den Arbeitgeber trifft in diesem dreier- oder vierer-Gespann (Finanzverwaltung,Softwareanbieter,AG-oder Steuerberater) wohl die geringste Schuld; wird aber auf den zusätzlichen Kosten, die eine Neuanfertigung mit sich bringt, sitzen bleiben dürfen - was einige Unternehmen in der Tat als wirtschaftlich unzumutbar erachten dürften.
Ich frage mich, warum den Clearingstellen der Finanzverwaltung der Fehler bei der Übertragung nicht aufgefallen ist - da gibt es doch sonst auch jedemenge Rückmeldungen, fall bei der Übertragung irgendetwas unstimming erscheint.