Was ist daran so besonders?? Der Platz für weitere Angaben (Gesamtbeitrag zur freiw. KV/PV) auf der Lohnsteuerbescheinigung ( hier mit deinem fiktiven Betrag von 7563,18 Euro) gab es vor 2011 und es gibt ihn noch immer.
Zitat: Praxis-Tipp:Bescheinigen Sie bei den Krankenversicherungsbeiträgen stets den vollen,
tatsächlichen Beitrag – auch wenn Sie bei der Vorsorgepauschale nur vom
ermäßigten Beitragssatz ausgegangen sind....
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Natürlich interessiert bei freiw.gesetzl. Vesicherten nur die Differenz zwischen den abgeführten KV-Gesamtbetrag und den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, da diese Differenz ja für die Berechnung der abstezbaren übrigen Vorsorgeaufwendungen relevant ist.
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Bei den WISO Vorgänger-Versionen gab es die Möglichkeit die gesamten abgeführten KV-Beträge nachzutragen
(allgemeine Ausgaben/Versicherung und Altersvorsorge/Kranken- unf Pflegeversicherung/freiwillige und private Krankenversicherung). Das Programm hat daraufhin die Differez zwischen diesem Betrag und den steuerfeien Arbeitgeberzuschüssen berechnet und diese für die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen herangezogen.
In der WISO 2011-Version besteht die Möglichkeit nicht mehr, den angesprochenen KV-Gesamtbetrag nachzutragen. Das Programm berechnet die Differenz der Beträge in Zeile 24 und Zeile 25 und legt diesen zu Grunde für die Berechnung der abetzbaren übrigen Vorsorgeaufwendungen - was natürlich korrekt wäre, würde denn der abgeführte KV-Gesamtbetrag der freiw.gestzl. Versicherten hier in Zeile 25 eingetragen. In der Praxis sieht es leider anders aus.
Und die ganze Diskussion würde sich erübrigen, wenn WISO 2011 es weiterhin zulassen würde, den Gesamtbeitrag wie oben beschrieben, nachzutragen - sowie auch die Berechnung so vorzunehmen, wie es in der Vorgänger-Version der Fall gewesen ist.
Das ist die ganze Problematik und es gibt 3 Auswege aus diesem Dilemma:
- WISO Sparbuch stellt den alten Status wieder her + der KV-Gesamtbeitrag lässt sich weiterhin nachtragen.
- Es gibt eine klar formulierte und für jeden Verständliche Anweisung, dass bei freiw.gesetzl. Versicherten in Zeile 25 der Gesamtbetrag der abgeführten KV-Beträge einzutragen ist. (Zeile 25 müsste evtl. anders beschriftet werden "Arbeitnemerbeitrag bei Pflichtversicherten / Gesamtbetrag bei freiw.gesetzl. Versicherten"). Damit kann man dann auch ins Lohnbüro wackeln und die Dinge klarstellen.
- Die Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung werden abgeändert ins Programm übertragen und ein zusätzliches Schreiben für's Finanzamt aufgesetzt, welches die modifizierten Eintragungen erklärt.
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Zu Zeile 25 / notwendige eindeutige Anweisung:
habe folgendes entdeckt
http://update.buhl-data.com/fa…saktualisierung2011_1.pdf
Zitat: Nach den aktuell vorliegenden Informationen ist in diesen Feldern nicht der Arbeitnehmer-Anteil,
sondern der Beitrag des Arbeitnehmers zur KV bzw. PV auszuweisen. Demzufolge handelt es sich
dabei um den Beitrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an die Krankenkasse gemeldet und
geleistet hat. NACH Installation des Updates zur Jahresaktualisierung 2011 Teil I werden die Werte korrekt ...
Vielleicht wäre es sinnvoll herauzufinden, welche "aktuellen Informationen vorliegen".
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@ Günter: deine Bemerkung / Zitat: " ...dann lass doch deine Steuererklärung von deinen Bekannten machen"
ist mehr als sinnfrei.