Hallo,
Bewirtungskosten zählen ja im Allgemeinen zu den Betriebsausgaben. Grundsätzlich ist die Belegeinsortierung und Deklarierung des Kostenpunktes dir überlassen.
Zitat:
ZitatDie betrieblich veranlassten Kosten müssen durch den Unternehmer nachgewiesen werden, die Aufwendungen müssen zweifelsfrei feststellbar sein.
(Quelle )
In der Regel, damit meine ich die gängigste Handhabung von Steuerberatern, werden Bewirtungskosten über die Kasse gebucht. Mit der von dir geschriebenen "Privateinlage" meinst du wohl eher die Privatentnahme? In dieser kannst du die Kosten aber auch nicht geltend machen.