Hi Leute!
Ich bin's nochmal.
Wenn ich mir das so durchlese, da traue ich mich nur, Dir einen einzigen Rat zu geben: Du solltest mit Deinen kompletten Steuerunterlagen ab Beginn des Unternehmens umgehend zu einem Steuerberater gehen.
Werde ich machen.
Trotzdem würde ich es gerne verstehen und bräuchte nochmal Tipps von Euch.
Bitte gebt mir entsprechende Rückmeldungen und Tipps.
Nur nochmal zum Verständnis für mich.
Beispiel A:
Angenommen ich habe mir eine Software gekauft (Jahreslizenz für MS-Office) für 100,-€.
Dieser Posten fällt unter die GWG, richtig?
Diesen kann ich entweder als GWG (unter 150,-€) als Abschreibung (Anlagevermögen) verbuchen oder direkt als Betriebsausgabe, oder?
Und wie gehe ich dabei genau vor?
1. Als Betriebsausgabe
Ich habe eine Bankkontobuchung (da online gekauft) und erstelle bei den laufenden Buchungen eine neue Buchung anhand der Kontobuchung als Ausgabe - EDV-Software - Somit habe ich die Betriebsausgabe schon verbucht, oder?
2. Als Abschreibung für GWG
- Ich erfasse diesen Posten in den Betriebsvermögen / Anlagevermögen --> Neuer Eintrag Konto 480 K, Bez. MS-Office-Software, Neuanschaffung 2017, Datum, Belegnummer (lfd. Nummer meiner Belege), Geldkonto 1200 K , Anlagekonto 480 K , Vorsteuer 19% --> Buchen.
Es wird eine Buchung erzeugt.
- keine Zugänge und kein Verkauf
- Abschreibung - Lineare Abschreibung - Geringwertige Wirtschafsgüter sofort abschreiben und Gegenstand auf 1,-€ Restbuchwert abschreiben - Abschreibungskonto 4855 K --> Buchen.
Es wird eine erneute Buchung erzeugt (AfA: zum 31.12.2017) Konto 480
--> Hier stellen sich mir aber noch zwei Fragen.
a) Wie bekomme ich hier eine Verbindung zu der Buchung aus meiner Kontobewegung? Muss ich diese Buchung durch die erstellte Buchung der Neuanschaffung im Bereich Anlagevermögen ersetzen? Sonst wäre diese Buchung (Anschaffung) ja doppelt, oder?
b) Es gibt ja auch noch das Konto 27 (EDV-Software). Welches Konto sollte man in diesem Fall verwenden? Handelt es sich hier um "teuerere" Software?
Kann man denn in etwa abschätzen was besser, sinnvoller, "richtiger" wäre (Abschreibung als AfA oder als vollständig als Betriebsausgabe).
Beispiel B:
Ich habe mir einen Werkzeugkoffer für 350,-€ gekauft.
Dieser ist auch unter GWG einzustufen, kann ich sofort voll abschreiben, jedoch nicht als Betriebsausagebe, richtig?
Vorgehensweise beim Buchen in WISO Sparbuch wie oben bei der Software beschrieben?
Beispiel C:
Ich habe mir ein Notebook für 1500,-€ gekauft.
Dieses fällt natürlich nicht mehr uter die GWG und ich muss das Notebook dem Betriebsvermögen zuführen und entsprechen einen Eintrag beim Anlagevermögen machen, richtig?
- Ich erstelle eine neuen Eintrag beim Anlagevermögen (s. oben) --> Neuer Eintrag, Konto 470 K - Bez. Notebook, Nutzugsdauder 3 Jahre
Es wird eine neue Buchung für die Anschaffung des Notebooks erstellt. (auch hier wieder die Buchung aus dem Online-Bankkonto durch diesen Eintrag ersetzen?)
- Abschreibung - Gegenstand auf 1,-€ Restwert abschreiben --> Buchen
- Es wird eine neue Buchung für die Abschreibung (in diesem Fall lineare Abschreibung) in Höhe von 280,12 € erstellt.
Muss hier dann noch etwas beachtet werden?
Und wie wirkt sich das auf eigentlich auf den Gesamtgewinn / Gesamtverlust aus?
Ich wäre Euch über Eure Tipps und Meinungen sehr dankbar.
Schöne Grüße
Sigi-77