danke die suchfunktion ist aber auch... doof
Beiträge von thomasf
-
-
Hallo.
Der Einfachheit halber kopiere ich mal die Email von vdek über die Umstellung der Datenwege ab 2016.
Muss ich hierzu selber was im Programm ändern, oder wird das automatisch über ein Update erledigt?ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bei der Übermittlung Ihrer letzten Datenlieferung verwendeten Sie entweder die Datenübertragung per E-Mail oder das sogenannte FTAM Protokoll. Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese beiden Übertragungswege ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr zulässig sind.Der Gesetzgeber hat mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze bereits im Jahr 2011 beschlossen, dass alle Datenlieferungen im Beitrags- und Meldeverfahren an die Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2016 im eXTra-Standard erfolgen müssen.
Damit dieser Umstieg für alle am Meldeverfahren beteiligten Stellen möglichst reibungslos erfolgen kann, wurde durch die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2011 der GKV-Kommunikationsserver als zentrale Datendrehscheibe zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Bereits in den vergangenen Jahren wurde diese Möglichkeit von vielen Arbeitgebern genutzt, so dass bereits 90% aller Meldungen über den GKV-Kommunikationsserver erfolgen.
Damit Sie auch nach dem 1. Januar 2016 Ihren Meldeverpflichtungen im Beitrags- und Meldeverfahren nachkommen können, ist es notwendig, dass Sie den Übertragungsweg in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm bis zum 31. Dezember 2015 anpassen. Wie dies in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm erfolgt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Softwareersteller.
-
ja, ja. Da war ich wohl blind, was den Mutterschutzlohn betrifft. Ist aber auch verwirrend und so oft braucht man das ja auch nicht...
-
So, es fehlte noch die Hinterlegung in der Lohnart Gehalt, sodass diese die Beschäftigungsverbote beachtet.
Anleitung hier:
https://kundencenter.buhl.de/index.php?_m=knowledgebase&_a=viewarticle&kbarticleid=1012&ratingconfirm=1 -
Die Umlagesätze sind hinterlegt. Für die U2 ja 100%.
Ansonsten habe ich alle Anleitungen aus der Hilfe umgesetzt.
Aber nirgendwo steht wann dieser Antrag erstellt wird, ich werde es dem Support direkt melden. -
Hallo.
Bei der letzten Schwangerschaft in der Firma habe ich die Erstattungsanträge über SV-Net gemacht.
Nun ist es mal wieder soweit und ich würde gerne die Anträge mit UnternehmerSuite erstellen lassen.
Es handelt sich um ein individuelles Verbot ab 01.05.2015. Die Fehlzeit ist hinterlegt, in der Lohnabrechnung Mai stehen Null Stunden drin.
Jedoch wurde der Antrag bisher nicht erzeugt.
Ich bin der Meinung alles nach Anleitung (interne Hilfe) erledigt zu haben.
Was könnte da noch fehlen, bzw wann werden die Anträge erstellt? -
Man gewöhnt sich daran, dass die Updates spät kommen. Und Probleme oder Stress hatte ich nie damit
-
was ist eigentlich der Buffer/Registry Tipp?
-
Wie kann ich den Verwendungszweck (Zeile 2) ändern. Trotz vierteljährlicher Abgabe erscheint durch den Lohn Assistenten: 03.3013
-
Leider kann ich wegen den genauen Eingaben gerade nicht helfen, da ich noch auf den Support warte und das Programm nicht starten kann.
In der aktuellen Version ist ein Fehler bei dem Mutterschutz drin. Vielleicht trifft dass auch bei dir zu.
Mein Foreneintrag dazu: Bedienung Update 2013 - Zuschuss Mutterschutz jetzt als RückforderungZur Berechnung Mutterschutz gibts hier gute Infos: http://www.lohn-info.de/mutterschaft.html
Der "Zuschuss Mutterschaft" ist demnach der Tagessatz des Mutterschaftsgeld abzüglich der 13 Euro U2-Erstattung durch die KK (je nach Antrag und Bestätigung durch die KK!). Im Lohn wird der Betrag dann mit Anzahl der Tage des Monats berechnet.
Bei mir war das ein wenig hin und her mit der Krankenkasse, was die Reihenfolge der Bestätigungen durch AN, KK und mich anging. Je nach KK lohnt sich da ein kurzes Gespräch enorm. -
-
Ich glaube mit der Anleitung hier war alles beschrieben. Kann jetzt nicht genau schauen...
https://kundencenter.buhl.de/index.php?_m=knowledgebase&_a=viewarticle&kbarticleid=415
-
Mich würde auch die generelle Vorgehensweise interessieren. Ich habe noch eine Datensicherung vor der automatischen Korrektur. Kann/Sollte die zurück gespielt werden?
Oder einfach weiterarbeiten und dann eine Korrektur der Korrektur im Februar einreichen?
Den Lohn überweise ich zum "Glück" erst nächsten Monat. -
Hallo.
Meine Angestellte ist seit 3.10.2012 im Mutterschutz. Die Lohnbrechnung erfolgte mit Lohnart 410 (Anzahl Tage x Tagessatz). Fehlzeiten wurden als 4.5 und ab 18. Januar mit 5.1 Elternzeit angegeben. Nun wurde in der Berechnung Januar 2013 (gestern nacht/heute früh nach dem Jahresupdate) der Zuschuss des gesamten Mutterschutzzeitraums automatisch wegkorrigiert und im Januar rückgefordert.
Die automatische Korrektur kann ich nicht wieder korrigieren, da der Zuschuss (Tagessatz) zum Mutterschutz nicht änderbar ist.
Ich bin mir 100% sicher, dass bei der Erfassung keine Bezüge im Januar angezeigt wurden. Ich habe die "automatische Prüfung" im Schaubild Personal ausgeführt, dabei wurden vermutlich die Korrekturen erstellt.
Screenshot kann ich bei Bedarf schicken. -
Als kleiner Denkanstoß/Idee zur (für mich) einfacheren Eingabe von Dokumenten...
WO: Dokumenterfassung zu einer Buchung
WAS: automatisches Datum
PROBLEM: Eingabe eines Tages (dd) und TAB führt dazu, dass Datum des aktuellen Monats gewählt wird. Heute ist der 01.12.2012 Eingabe 28 führt zu 28.12.2012
VERBESSERUNG 1: Rechnungsdatum sollte immer in der VErgangenheit liegen, daher: Eingabe 28 führt zum letzten 28. Tag, also: 28.11.2012. Bei Eingabe eines Fälligkeitsdatum, der nächste 28. Tag.
VERBESSERUNG 2: anstatt mit + und - um einen Tag zu ändern, Eingabe +14 als "in 14 Tagen" möglich. -
geändert und vielen Dank!
-
So. Hier die Antwort von ITSG. Die Emailadresse muss also irgendwo im Programm änderbar sein.
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie können während der Laufzeit eines Zertifikats ungeachtet dessen Gültigkeit Ihre E-Mailadresse ändern.
Die E-Mail Adressänderung müssen Sie dem ITSG-Trust Center nicht anzeigen.Die Mitteilung bzw. Änderung Ihrer E-Mail Adresse sind für das Trustcenter nur dann relevant, wenn Sie nach Ablauf des Zertifikates (nach 3 Jahren) ein neues beantragen.
Das ITSG-Trust Center benötigt in diesem Fall Ihre korrekte E-Mail Adresse, um Ihnen die Zertifizierungsantwort per Mail zuzustellen.
Seitens des ITSG-Trust Centers wird die Mailadresse nicht weiter publiziert.Die E-Mail Adresse ist übrigens auch kein Bestandteil des Zertifikates bzw. des Schlüssels.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Softwarepartner Lohn/Gehalt/Abrechnung ab, wo in Ihrem/n Programm(en) zum Datenaustausch Sie die entsprechenden Änderungen in Bezug auf Ihre neue E-Mail Adresse vornehmen müssen.
Wir hoffen Ihnen hiermit weiterhelfen zu können und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Anwendungs- und Kundenbetreuung
Bereich Kundenbetreuung -
Leider hat die Änderung an dieser Stelle nichts gebracht. Evtl dann doch die Änderung in den Firmendaten?
-
Vielen dank. Geändert habe ich es, nur ist gerade das Trustcenter im Wartungsmodus... Ich geb Montag Bescheid.
-
Hallo. Ich habe angefangen die Lohnabrechnung mit Lohn & Gehalt 2013 zu machen und die info@...de Mailadresse der Firma in den Firmeneinstellungen und bei Beantragung des Trustcenter eingegeben. Nun kommen jedoch die ganzen Bestätigungsmails auch an diese Adresse. Ich würde das gerne ändern auf lohn@...de und habe dafür einen eigenen Mailaccount bei meinem Provider angelegt.
Wie kann ich die Absende/Rücksendeadresse ändern? Muss die Firmenadresse entsprechend geändert werden oder muss beim Trustcenter geändert werden?
Danke!!!