Vielen Dank nochmal für deine Hilfe.
Ich habe das Steuer Sparbuch einfach nochmal neu installiert und vorher auch ein Windows Update gemacht und jetzt geht auch die Suche.
Beiträge von Skinny Norris
-
-
Schon versucht. Mir friert dabei der Rechner ein. Es kommt dann immer der blaue Windows Kreis. Aber anhand von dem Screenshot konnte ich zumindest den teil des Elterngeldes finden. Danke.
Wenn ich es richtig verstanden habe muß die geringfügige Beschäftigung nicht angegeben werden (lag u400€).Dann wäre ich Dank deiner Hilfe damit durch.
-
Für mich wieder etwas was mir Kopfzerbrechen bereitet, und möglicherweise habe ich nur wieder etwas übersehen, aber ich frage trotzdem nochmal nach zur Sicherheit.
Meine Frau hat in 2014 im Januar und Februar noch Elterngeld im Rahmen der Elternzeit bekommen. Von Februar bis Mai hat sie dann eine geringfügige Beschäftigung ausgeführt. Ab Juni ging sie dann wieder nach der Elternzeit in ihre reguläre Beschäftigung zurück.
1.) Wo muß ich im Steuersparbuch Zeit und Höhe des erhaltenen Elterngeldes eintragen?
2.) Wo die geringfügige Beschäftigung?Irgendwie scheine ich das mit der Interviewfunktion dauernd zu überblättern.
Danke schonmal.
-
Tut mir Leid, ich habe das tatsächlich überlesen. Habe die Gebühren eingetragen und bin dann via Interview zum nächsten Punkt gegangen. Danke für den Hinweis.
Toller Start von mir. :-/ -
Ich beziehe mich auf die Verwendung von Wiso Steuer-Sparbuch 2015. Vermutlich werde ich also mit Anhängen und Formularen bis ich sie gegoogelt habe nicht wirklich etwas anfangen lönnen, wie all die alten Steuerhasen hier. Bitte berücksichtigen.
Mein Problem ist folgendes.
Wir haben zwei Kinder die auch in die Kita gehen. Dafür fallen natürlich monatliche Kosten an.
Nun liegen meine Frau und ich mit unseren Gehältern und Verpflichtungen unter einem gewissen Satz, der uns berechtigt
eine gewisse Beihilfe zu den Betreuungskosten in der Kita zu beziehen.Ich bin mir nun nicht sicher wie ich die einzutragen habe.
Trage ich bei den steuerlich zu berücksichtigenden Kindern den Gesamtbetrag ein der für die Betreuung anfällt und in einem anderen Formular dann die Zuschüsse. Wenn ja, wo muß ich das machen?
Oder trage ich bei den steuerlich zu berücksichtigenden Kindern bereits nur den tatächlich anfallenden Betrag ein (also x - Zuschuss) und muß mir um den Zuschuss keine weiteren Gedanken machen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
-
Folgendes Problem habe ich.
Wenn ich im Steuer Sparbuch 2014 zu dem Punkt "Angaben zu den Kinderbetreuungskosten" komme, klicke ich auf den Stift zum Eingeben.
Dann öffnet sich jedoch ein Fenster in dem ich gefragt werde: "Bestand in 2013 kein gemeinsamer Haushalt der Eltern?"
Ich gebe hier "Nein" an, da dies nicht der Fall ist, gehe auf "ok" und komme wieder an den oben genannten Punkt der Maske.Den Betrag kann ich jedoch nicht eingeben.
Was übersehe ich?