der Ertragsanteil von der privaten Rente wird laut Programm auf 37% gesetzt, das FA hat mir aber 38% angerechnet
das Ergibt eine Differenz von 79€ mehr beim FA
falsches Jahr für den Beginn? Sieh dir die Rentenmitteilung daraufhin noch einmal an
der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung ist laut Programm 3700€, angerechnet wurden aber nur 890€
was für ein Grad und was für eine Art der Behinderung? Es gibt hier durchaus Unterschiede - und auch hier gibt es eine Mitteilung an die Finanzbehörden, die du per Abruf auch einsehen kannst
Überbelastungsbetrag ist laut Programm 265€, angerechnet wurden 263€
also wegen 2 Euro würde ich hier keinen Terz machen - was meinst du übrigens mit Überbelastungsbetrag? Möglicherweise sind hier die Aufwendungen, die über die zumutbare Belastung hinaus gerechnet werden, gemeint? Das kann schon aus Rundungen zu solchen Differenzen führen
und dann noch der Splittingtarif? laut Programm 9,3637%, angerechnet hat mir das FA aber mit 10,6567%.
Hast du verheiratet angekreuzt? Nur dann wird ja der Splittingtarif angewendet. Oder hast du Einkünfte, die aufgeteilt werden? Die Prozentzahl ergibt sich aus der Berechnung zu zahlende Steuer zum zu versteuernden Einkommen - muss also abweichen, wenn die Steuerlast anders ist als berechnet. Wie sich dieser Prozentsatz ergibt, kannst du ja einmal spaßeshalber aus den Angaben in § 32a EStG errechnen. Es gibt nämlich im Einkommensteuergesetz keine Angabe von Prozentzahlen.