Hallo,
Die Frage wurde ähnlich vor einem Jahr schon einmal gestellt - mit gleichem Titel:
Ich plane mit 63 in Rente zu gehen. Die dann anfallende Rentenminderung kann man durch eine freiwillige Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung ausgleichen. Den für mich anfallenden Betrag habe ich mir ausrechnen lassen (Antrag V0210 der RV). Den Betrag kann man steuermindernd geltend machen. Ich bin mir allerdings unsicher, wo das genau einzutragen ist.
Die Besonderheit: ich war bis Ende November Angestellter und mache die freiwillige Ausgleichszahlung im Dezember, wenn ich nicht mehr Angestellter bin.
Bei welcher der beiden folgenden Möglichkeiten trage ich die Ausgleichszahlung ein:
- Allgemeine Ausgaben
- - Versicherungen und Altervorsorge
- - - Weitere Rentenversicherungen
- - - - Freiwillige gesetzliche Angestellten- / Arbeiterrenten oder Höherversicherungen
oder
- - - - Gesetzliche Rentenversicherungen - Nichtarbeitnehmer
Gibt es da eine Höchstbetragsregelung? Wie sieht diese aus bzw. wo ist diese beschrieben.