und der Zugriff/Kauf auf diesen Gebrauchtfahrzeug-Pool war nur über deinen Chef/Firma möglich?
Genau, außerhalb des VW Konzerns gibt es keine Möglichkeit auf diesen Pool zuzugreifen.
Das hat rein gar nichts mit der von den anderen vermuteten 1%-Regelung zu tun. Du hast beim Kauf eines WG von Deinem AG einen vergünstigten Preis erhalten. Diesen geldwerten Vorteil hat der AG nach Deinen Angaben der Lohnversteuerung unterworfen und wird dabei die geltenden Regelungen beachtet haben. Dieser geldwerte Vorteil sollte in dem steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein., womit für Dich alles erledigt ist. Mehr als diese Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in Deine ESt-Erklärung zu übernehmen ist nicht zu tun.
Ok super, dann habe ich keinen extra Aufwand. Danke für die Antwort!