Hallo danke für Deine Ausführung. Ich habe zu wenig Steuerwissen um das zu verstehen.
Ok habe verstanden, man kann also maximal einen Freibetrag von 924€/ Jahr angerechnet bekommen. Da meine Tochter bis Ende August ein freiwilliges soziales Jahr absolviert hat waren die Voraussetzungen auch nur von Sept. - Dez. gegeben, daher die 308€.
Wenn ich aber von den 308€ nur die Hälfte angerechnet bekomme und die andere Hälfte meine Exfrau, wieso habe ich dann 154€ + 308€ also 462€ angerechnet bekommen ?
Du sagtest auch meine Tochter muss auswärts untergebracht sein, sie wohnt aber im Haushalt meiner Exfrau, dann dürfte doch eigentlich gar nichts angerechnet werden oder ?
Eigentlich möchte ich nur wissen wo ich denn im Programm die Studiengebühren für 2018 angeben kann ... gebe ich das nun als eigene Ausbildungskosten an ? Unter Kinder kann ich zumindest nichts finden wo man dies angeben könnte .... sorry und bitte um Erläuterung.
VG Gerhard
Alles richtige seitens des Finanzamtes nach Deinem geschilderten Sachverhalt. Das mit dem Sonderbedarf eines in Ausbildung befindlichen und auswärtig unterbrachten volljährigen Kind hatte ich Dir doch letztes Jahr schon erläutert: Kindesunterhalt für erwachsenes Kind in Schulausbildung
Und diese 924€ gibt es zeitanteilig für 4 Monate = 308€, da nur insoweit (für diesen Zeitraum) die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und davon bekommt wiederum jeder seinen Anteil von 50% = 154€, sofern nicht übereinstimmend eine andere Aufteilung beantragt wird.