Hallo Community,
ich habe da ein paar Fragen,
welche ich trotz längerer Internetrecherche nicht abschließend
klären konnte. Zu meiner Situation: Ich bin seit Oktober 2016 Master
Student. Mein Studium finanziere ich als Kleingewerbe Treibender im
Bereich Messebau/Veranstaltungsbau/Promotion. Ich nutze WISO
steuer:web zum abfassen meiner Steuererklärung.
Fahrtkostenpauschale
Im Semesterbeitrag ist das
Semesterticket enthalten. Dieses Ticket wird von mir genutzt um
sowohl die Uni zu erreichen, als auch die erste Tätigkeitstätte des
jeweiligen Auftraggebers.
1. Kann ich für die
Gewerbetätigkeit eine Entfernungspauschale von 0,30€ pro Kilometer
veranschlagen?
Formalitäten
Ich habe mir Ende 2017 eine
Tauch-(Handkreis)säge gekauft. Die Kosten belaufen sich auf 599€.
Laut der AfA-Tabelle für die Holzverarbeitende Industrie kann diese
wie folgt abgeschrieben werden:
2.1.13
Handkreissäge (elektr.)
Nutzungsdauer
3 Jahre;
Linearer AfA Satz 33
2.
Wie ist hier die die
formal korrekte Angabe der
Abschreibung?
Verpflegungsmehraufwandpauschale
Meine Auftraggeber haben
unterschiedliche Vergütungsmodelle. Die ein Firma zahlt keine
Spesen, weßhalb hier eine Pauschale nach
Verpflegungsmehraufpauschale angeführt werden kann. Die andere Firma
zahlt mir hingegen 30€ Spesen täglich.
Auf den von mir gestellten
Rechnungen werden Spesen als solche deklariert. Laut Recherche muss
ich nur den Teil an gezahlten Spesen versteuern, welche über den vom
Gesetzgeber vorgesehenen Tagespauschalen liegt (12€ bei
Abwesenheitsdauer von mind. 8 Stunden/24€ bei Abwesenheitsdauer von
mind. 24 Stunden).
Rechenbeispiel:
Anreise Tag:
Tagespauschale/Verdienst: 100€
Verpflegungspauschale: 30€
Tagespauschale/Verdienst: 100€
Verpflegungspauschale: 30€
Abreise Tag:
Tagespauschale/Verdienst: 100€
Verpflegungspauschale: 30€
Die von mir gestellte
Rechnung entspricht in diesem Fall 390€. An den An-/Abreise Tagen
kann 12€ und an dem Tag dazwischen 24€
Verpflegungsmehraufwandspauschale geltend machen.
3. Gehe ich nun hin und
kürze die Rechnung auf der Steuerklärung um die Summe von 48€ die
ich an den Tagen geltend machen kann?
Zukünftige
Abschreibungen
Zum 1.1.2018 hat sich die
Obergrenze zur sofortigen Absetzbarkeit geringwertiger
Wirtschaftsgüter von 410€ Netto/487,90€ Brutto auf 800€
Netto/952€ Brutto für Arbeitnehmer erhöht.
4.
Gilt diese Erhöhung der Obergrenze auch für gewerbliche
Anschaffungen?
Vielen
Dank vorab für eure Unterstützung!
Dennis 