Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Du kannst nicht immer nur dir genehme Fundstellen heraussuchen und rechtlich würdigen.
Genau deswegen habe ich mich ja jetzt in dieses Forum begeben und nachgefragt, da ich nach dem Telefonat mit dem Finanzamt die Vermutung hatte, dass ich vielleicht etwas übersehen haben könnte.
Oft genug ist es ja leider schwierig. Ich habe ausführlich recherchiert, nach bestem Wissen und Gewissen.
Es ist sehr gut, wenn ich hier die Hilfe bekomme, und Richtungen oder Punkte aufgezeigt bekomme, an die ich alleine so vielleicht gar nicht gedacht habe.
Ohne jetzt die weiteren Anmerkungen einzeln zu zitieren, gehe ich mal gesammelt auf den restlichen Teil drauf ein.
Ich hatte auch schon gelesen, dass eine private Veranlassung des Umzugs eine Rolle spielen kann. Allerdings dachte ich, wie du ja auch geschrieben hast, dass eine Verkürzung des Arbeitsweges um über eine Stunde ein vorrangiger Grund ist, und die beruflichen Gründe somit etwaige zusätzliche private Gründe überlagern.
Kurz zusammengefasst war der Grund für den Umzug so: Ich wollte aus meiner alten Wohnung heraus, und habe dann aufgrund des Berufes eine Wohnung in der Nähe meiner Arbeitsstelle ausgewählt, um mir meinen Arbeitsweg und meinen Job erheblich zu erleichtern.
Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass er Umzug mir auch private Vorteile gebracht hat. Die große Frage für mich ist hier, ob diese privaten Vorteile die beruflichen Gründe überlagern. (Letztlich hat man doch auch meistens eine Verbesserung der privaten Situation, wenn man beruflich umzieht, oder?)
Ich kriege tatsächlich ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr vom Arbeitgeber über meine Gehaltsabrechnung bezahlt. Das war damals eine Bedingung beim Aushandeln der Vertrages. Dementsprechend habe ich natürlich auch das Ticket und die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung immer mit angegeben.
Es war eine zusätzliche Zeile auf sämtlichen Gehaltsabrechnungen für sonstige Leistungen, die ich beziehe.
Auch beim Arbeitsweg habe ich explizit die öffentlichen Verkehrsmittel angegeben.
Wie kann ich denn nachweisen, dass ich das entsprechende Fahrtmittel benutzt habe? Ein Monatsticket enthält ja keine Informationen darüber, ob ich tatsächlich mit der Bahn gefahren bin.
Die Dauer der Strecke kann ich aber recht einfach über Angaben des örtlichen Verkehrsverbundes zur Dauer der Busfahrt sowie mit Durchschnittsangaben zur Laufzeit von und zur Haltestelle per Routenplaner nachweisen.
Mir fehlt hier allerdings noch der Start, wie genau ich den Nachweis insgesamt ansetzen kann, beziehungsweise ja die Frage, ob ich das jetzt im Schreiben vorab kläre, oder erst anschließend als Einspruch auf den Steuerbescheid.