Hallo Zusammen,
Vielen Dank nochmal an alle Beitragsverfasser.
Nach Rücksprache im Steuerbüro, hab ich die Fläche der nicht durch Türen getrennten Räume genommen und die Kosten anteilig auf das Arbeitszimmer verteilt.
Beste Grüße
kide
Hallo Zusammen,
Vielen Dank nochmal an alle Beitragsverfasser.
Nach Rücksprache im Steuerbüro, hab ich die Fläche der nicht durch Türen getrennten Räume genommen und die Kosten anteilig auf das Arbeitszimmer verteilt.
Beste Grüße
kide
Hallo Zusammen,
entschuldigt die späte Rückmeldung. Vielen Dank für Eure Beiträge.
paperpunch und miwe4
Was wäre denn Grundlage der "prozentualen" Verteilung? Die gesamte Nutzfläche des Hauses oder die Nutzfläche in Ofenreichweite?
@Kannitverstan
Der Ofen hat keinen Anschluss an das Heizungsnetz. Er steht einsam neben dem Schornstein.
Beste Grüße
kide
Hallo aniko,
ich habe das eben mal bei mir probiert. Sowohl Volltext- als auch Spezialfilter funktionieren einwandfrei, egal ob ich in der Buchungsliste oder im Artikelstamm unterwegs bin.
Falls es weiterhin, scheinbar grundlos klemmt, würde ich mir die neuste Version bei Buhl herunterladen und neu installieren.
Grüße
kide
Da hätte ich allerdings Bedenken.
Kannst Du die Bedenken konkretisieren?
Das der Abstellraum selber auch warm wird ist klar. Davon hab ich aber nichts, weil es dort nichts gibt, was ihn zum Arbeitszimmer, geschweige denn zu einem gemütlichen Raum machen würde.
Grüße
kide
Hallo paperpunch,
Vielen Dank.
Der Raum an sich, wird schon mehrere Jahre als Arbeitszimmer benutzt. Das ist beim FA auch so drin. Nur habe ich den nun Stück für Stück vom Rohbaukeller hin zu einem angenehmen Raum "aufgerüstet". Nur Heizung war/ ist schwierig, deshalb der Ofen.
Grüße
kide
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Buchungsfrage im Forum richtig bin?
Vor einiger Zeit habe ich mir im Keller ein kleines Arbeitszimmer eingerichtet für mein "Nebengewerbe". Dieser Raum wurde nun noch etwas hergerichtet. Die Kosten dafür konnte ich direkt dem Arbeitszimmer zuordnen und somit voll durchbuchen.
Da ich jedoch bisher keine Heizung im Keller hatte und meist nur mit einem elektrischen Lüfter über den Winter gekommen bin (sehr energieintensiv), habe ich jetzt im Nebenraum einen Ofen installieren lassen. Die Installation wurde nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger leider nur dort genehmigt. Zwischen Nebenraum und Arbeitszimmer ist keine Tür und er wird nur als Abstellraum benutzt. Ziel des Ofens ist es tatsächlich nur das Arbeitszimmer zu heizen. Da aufgrund physikalischer Voraussetzungen und div. Vorschriften beim betreiben einer Feuerstelle der Aufstellort so gewählt werden musste, könnte ich die Kosten dafür trotzdem dem Arbeitszimmer voll zuteilen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
kide
Hallo MarcW,
vielen Dank für den Hinweis. Mir hatte die Hotline ähnliches vorgeschlagen. Nachdem es mir ein gutes Stündchen nicht gelang die Felder so zu rücken, dass EÜR sie versteht hab ich aufgegeben und von Hand eingetragen... wie in den 90ern
Beste Grüße
kide
Hallo Zusammen,
bei mir besteht das gleiche Problem. Umsatzabrufe in EÜR Kasse sind nicht möglich - und werden mit "Sicherheitsverfahren..." beendet. Mein Ticket bei Buhl steht schon eine Woche, weshalb ich mir getraut habe nachzufragen. VR-Netkey funktioniert und bankseitig sind alle Voraussetzungen erfüllt. Jetzt ist Buhl am Zug!
Wann gibt es eine funktionierende Lösung dazu?
Neueinrichtung habe ich auch mehrfach probiert, erfolglos. Programm ist auf aktuellstem Stand.
Falls das hier zufällig jemand vom Support liest, Nächste Woche ist Monats- und Quartalswechsel - Bitte bis dahin eine Lösung. Danke.
kide
Elsamate und miwe4
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
kide
Hallo miwe4 und Elsamate,
vielen Dank für Eure Beiträge.
Und wie hat die Buchung ohne Hinzuziehung eines Verrechnungskontos ausgesehen?
Da ich dem Kunden das Geld zurückgezahlt habe musste ich mein Erlöskonto wieder mindern. Nach dem Abfluss 8400 an Bank. Dies wurde vom Programm nach Eingabe der ER (Einnahme Rückzahlung) so vorgeschlagen.
Wenn die Ware im Wareneingang ist, dann benötigst Du doch gar kein Verrechnungskonto und kannst es von dort eigentlich direkt in Dein Anlagevermögen übernehmen (Gegenkonto wieder 3400). Oder habe ich im Eingangspost etwas falsch verstanden?
Dieser Logik wäre ich gerne gefolgt, nur leider wie Elsamate auch schon richtig beschrieben hat, funktioniert das in diesem Programm nicht. Zur Aktivierung wird immer ein Geldkonto benötigt.
Du hast Doch die Rechnung vom PC-Lieferant an Deine Firma. Ebenso eine Korrekturrechnung an Deinen Kunden. Somit einen Beleg dass der Rechner wieder in Deinem Lager liegt (lag)
Kopie von beiden zur BGA-Aktivierungsbuchung (Warentnahme Netto) heften. (Netto deshalb, weil Du bestimmt schon VSt. gezogen hast)
Fertig.
Vielen Dank, werde ich so machen!
Also übergibt er das Teil aus dem Lager an 1360 welches dann als Zwischen-geldkonto fungiert. Nur so ist EÜR&Kasse zufrieden zu stellen.
Ich werde Euren Vorschlag mit Konto 1360 übernehmen. Vielen Dank.
Abschließend hätte ich noch eine Frage zum Wert. Nehme ich den Betrag der Rechnung oder der Rechnungskorrektur? Diese differieren um ca. 10%.
Beste Grüße
kide
OK. Das klingt gut. 1360 sehe ich als Geldkonto in der Anlagenverwaltung.
D.h. jetzt
1360 an 3400
470 an 1360
Dann brauche ich nur noch einen Beleg. Erstellt man dafür selber etwas?
Beste Grüße
kide
Abstand. Alle einzelnen Geschäftsvorfälle sollten (müssen) nachvollziehbar sein.
Hallo miwe4,
Danke für Deine Rückmeldung.
Genau aus diesem Grund hatte ich eingangs Bedenken geäußert (… ohne Beleg... usw.).
Mit dem Verrechnungskonto meinst Du ein Geldkonto?
Beste Grüße
kide
Hallo nochmal in die Runde,
da sich jetzt konkret dazu keiner mehr gemeldet hat hab ich mir Folgendes überlegt.
Ich nehme den originalen Beleg auf dem ich Wareneingang an Bank gebucht hatte und negiere die Buchung mit Bank an Wareneingang. Danach buche ich das Ganze innerhalb der Anlagenverwaltung einschließlich Abschreibungen mit Computeranlagen an Bank.
Die Buchungen werden auf dem originalen Beleg vermerkt mit Nummer und Konto vermerkt.
Was haltet Ihr davon?
Vielen Dank für alle Rückmeldungen.
kide
Hallo Maulwurf,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Der Nettobetrag ist 605,45 €.
An die freie Buchung habe ich auch schon gedacht, aber ohne Beleg?
Wird denn eine Buchung auf das Konto 470 (Computeranlagen) auch automatisch in der Anlagenverwaltung von "EÜR & Kasse" registriert?
Beste Grüße
kide
Hallo in die Runde,
im März kaufte ich einen individuell gefertigten PC für einen meiner Kunden ein und buchte ihn als Wareneingang gegen 3400. Die Rechnungsbetrag auf Kundenseite floss im selben Monat zu und wurde gegen 8400 gebucht.
Kurz darauf stellte sich heraus, dass der Rechner doch nicht den Anforderungen eines Maschinenherstellers entsprach. Aus taktischen Gründen nahm ich den Rechner zurück und buchte eine Rechnungskorrektur auf die 8400.
Nun habe ich mich entschlossen den Rechner selber zu nutzen und als Anlagegut zu verbuchen.
Rahmenbedingungen:
- Einzelunternehmer mit IST Besteuerung
- WISO EÜR & Kasse
- EKR03
Nun zur Frage:
Nach meinem Verständnis befindet sich das Gut nach der Rechnungskorrektur auf dem Kto. 3400. Ich habe keinen neuen Beleg dazu. Die Maske für die Anlagegüter im Programm möchte jedoch eine Buchung erstellen und verlangt dafür ein Geldkonto. Da es jedoch gegenwärtig keinen Abfluss gibt kann ich kein Geldkonto gegenbuchen.
Wie lässt sich realisieren, dass ich sich in der Anlagenübersicht alles korrekt abbildet und die Konten stimmen?
Vielen Dank im Voraus.
kide