Ob ein WG beim Veräußerer bereits abgeschrieben war, spielt beim Erwerber keinerlei Rolle.
dann buche einmal einen Jahreswagen ein.....
Ob ein WG beim Veräußerer bereits abgeschrieben war, spielt beim Erwerber keinerlei Rolle.
dann buche einmal einen Jahreswagen ein.....
dem hier zu urteilen ist es kein GWG
richtig
eine Einbauküche hat eine AfA-dauer von 10 Jahre
Wenn sie schon abgeschrieben ist, könnte der Kaufwert als Aufwand 4805 Rep.Inst. Anl.BGA gebucht werden.
Die Firebird-Version konnte nicht ermittelt werden
oder diese Schritt für Schritt Anleitung durchgehen.
(wird als PDF geladen)
hallo,
WISO Steuer: kann nur die Buchungen als .csv exportieren. (.csv ist Datev-konform)
sollte Deinem Stb. zur weiteren Verarbeitung reichen.
Einfach oben Import/Export und dann Buchungen als .csv exportieren und Deinem Stb. per Mail zukommen lassen.
ganz ohne Vorwurfambitionen.....
Und die Lösung des Problems werden wir erst dann erkennen, wenn der TE sich äußert, was er denn nun tatsächlich meint.
Wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit hier nicht mehr weil
Natürlich haben auch Grundsteuer, Kfz-Steuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, und, und, und Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.
mit Verlaub, das ist ausgesprochener Quatsch
Hier ging es ausschließlich um die Umsatzsteuer und Einkommensteuer.....*hochscroll....*
Einkommenssteuererklärung mache und am Ende zu einer Nachzahlung käme, die geleisteten UST Vorauszahlungen
jetzt bitte nicht über x² - Postings das Thema durch irgendwelche ´Hintertürchen´zu verschleppen versuchen und evtl. sogar noch ins lächerliche ziehen.
Es ist nun mal Tatsache, dass du die Frage nicht verstanden hast und das hat auch lialia richtig erkannt.
Auch Mod´s sind nicht unfehlbar.
So Themenwechsel...
screen
Dann schreibe ich auf meinem Weg nun oben die 10.000,- € rein. Richtig?
Ja.
dann sollte aber auch wie in Bild 2 angezeigt die vereinnahmte Umsatzsteuer 1.900,-- betragen (prüfen)
Und das war die Frage des TE.
Ich habe geschrieben, dass das die Frage des TE war.
ja was war denn nun die Frage (ihrer Meinung nach) ohne etwas ´reinzugeheimnissen´
Irgendwie muss der Userin lialia schon zustimmen,
sicher, dass Sie, Petz, die Frage richtig verstanden haben?
Darf ich Sie einmal etwas fragen, oder muss ich dazu einen neuen Thread eröffnen?
Wenn also die USt. nichts mit der Est. zu tun hat, (wie aus Ihrer Antwort #2 hervorgeht) wie kommt dann der ESt-Nachzahlungsunterschied von € 338,--zustande?
oder ist das " ....so gesehen" ein kleines Hintertürchen.
Ich schreibe nur dort etwas rein, mache keine detaillierte Eingabe.
kannst Du auch.
Jedoch ist es immer gut zu sehen aus was sich der ´etwas rein´- geschriebene Betrag zusammen setzt.
4 Rechnungen aus je 2.500,-- ergeben auch 10.000,--
Die gezahlten USt-Vorauszahlungen haben nichts mit der ESt zu tun und werden nicht auf die ESt angerechnet.
Bitte genau lesen...
wo habe ich geschrieben, dass die gezahlte UStVz auf die Einkommensteuer angerechnet wird
aber zum ermitteln der zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die USt.-Beträge gebraucht.
Wird die berechnete USt. nicht abgeführt, ist sie in der EÜR als Gewinn/Überschuss enthalten und müsste in der ESt. mit verteuert werden.
Siehe Bild oben -ohne UStErkl.-
Und Frage war:
Wenn ich im Programm eine Einkommenssteuererklärung mache und am Ende zu einer Nachzahlung käme, die geleisteten UST Vorauszahlungen würden doch hierbei vorher noch in Abzug gebracht, oder? Oder berücksichtigt das Programm Vorauszahlungen automatisch?
also hat die USt. in der EÜR sehr wohl etwas mit der ESt. zu tun.
Wird sie nicht abgeführt, würden diese 1.900,-- zu einer höheren Einkommensteuer von 338,-- führen. (ja ja...je nach Steuerklassen und plaraplara)
Und bitte, Herr Moderator, nicht die Dinge biegen/drehen wie sie belieben.
Danke.
screen
und erhalte somit vom Kunden einen Betrag i.H.v. 11.900,- €. Welchen Betrag trage ich nun dort ein?
Den, den Du erhalten hast. 11.900,--
Das Programm berechnet daraus schon die 1.900,-- Ust. aber solange diese nicht als ´Betriebsausgaben´erfasst sind, müssten 11.900,-- als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der ESt. versteuert werden.
habe ich auch hier schon geschrieben. Frage zum Programm generell
Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die so gesehen nichts miteinander zu tun haben.
hallo,
von der Steuerart her gesehen schon.
Doch spielt sie im ´Zu,-Abflussprinzip`der EÜR eine wichtige Rolle.
Bsp.:
der TE stellt eine Rechnung über 5.000,-- und führt die USt. nicht ab, hat er Erlöse über 5.000,-- welche in der ESt. als Gewinn zu versteuern wären.
führt er aber die fällige USt. in Höhe von 689,66 ab, hat er nur noch 4.310,34 zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb. (Geldabfluss)
Daher ist auch die UStErkl. die letzte Möglichkeit solche Dinge zu Bereinigen.
Da würde ich diese Maske erst einmal löschen und neu anlegen.
wozu???
was dabei rauskommt ist im Bild #9 und an den weiteren Reaktionen zu sehen
Miss GL hat im eigenen Modul *Gewerbesteuererklärung* eine Datenübernahme eines Unternehmers Stephan Josef vorgenommen.
vllt. sogar einen Import einer EÜR des Unternehmers S.J.
Arbeitet Miss GL nun alle mit gelben Dreieck versehenen Masken beginnend bei Firma nacheinander ab, erscheint das grüne Dreieck.
Warum auch immer wurde gleich bei Unternehmer/Firma Unternehmen eingestiegen und mangels Kenntnis /Wissen nicht erst Gruppe 1 natürlich Person und dann sonstige natürliche Person ausgewählt.
Nun sind halt alle Eingabenmasken leer.... und Miss GL hat eben, vllt. sogar berechtigte, Bedenken und Ängste das Programm zu deinstallieren.
Bei Dir fehlt ja die oberste Zeile
Ich würde sagen, Miss GL nutzt das Modul Gewerbesteuererklärung, währen sich der TE sich im Modul EÜR- Steueranmeldungen/Gewerbesteuererklärung befindet.
Im GSt-modul erst die Firmenangaben ausfüllen dann entfällt auch der ständige Hinweis auf die fehlende PLZ
Oder aber, wenn schon eine EÜR besteht, diese importieren. Wobei man sich hier fragen sollte, warum nicht alles im Modul EÜR-erledigen.-
da ich mich mitten im Verbuchen für Steuererklärung 2019 befinde wollte ich jetzt nicht nochmal die Datenübernahme starten da ich Angst für doppelten Buchungen usw. habe.
und? Du speicherst doch nichts ab.
die Frage ob gleich gespeichert werden soll mit nein überspringen.
Und wenn du abspeichern möchtest, dann eben unter einem anderem Namen. z.b. Pumuckel oder so.
Habe jetzt das A-gut nochmal in 2019 (mit den Übertragungswerten 2018) erzeugt
wie das...ich dachte es wurde nichts übertragen
Egal, Hauptsache ´drinn´
Das Programm ist halt weit weg von konsistent...
so langsam solltest Du dich fragen ob es nicht besser gewesen wäre, bei Deiner "online-buchhaltung" auch den Rest (Erklärungen etc.) mit zu beauftragen,-buchen
Ok, ist teurer als WISO-Programm, aber günstiger als beim Steuerberater.
Ich klinke mich hier mit einem *toi toi toi und gutes Gelingen * aus.
Kann da jemand helfen
hallo,
ich habe jetzt einmal die 2 Varianten der Datenübernahme durchgespielt.
Bei der ersten ´EÜR in das nächste Jahr fortführen´wurden alle WG übernommen. Selbst eins für das im lfd. Wirtschaftsjahr noch keine AfA gebucht wurde.
Bei der zweiten Var. natürlich nur die Firmenstammdaten.
Vorschlag.
öffne nochmal die entsprechende EÜR mit der Programmvorversion (SteuerSparbuch 2019) und schau dort nach ob das WG tatsächlich vorhanden ist.
Wenn ja, mit dem Steuersparbuch Version 2020 einfach eine neue Datenübernahme starten und diese Datei wählen.
Wenn die Datenübernahme fertig gestellt ist, die Frage ob gleich gespeichert werden soll mit nein überspringen.
Nun kannst Du prüfen ob dieses 1 WG übernommen wurde, oder immer noch fehlt.
Wenn es fehlt (was ich mir nicht vorstellen kann) wurde schon 2018 ein Fehler gemacht.
Für das Zertifikat gibt es ja den Abruf CODE,
gibt es keine Möglichkeit zur Passwiederherstellung für vergessene PW?
hm... also wenn ich das Formular vor mir liegen hätte,
wie Bild 1 zeigt, hast du das doch