Aber so habe ich ja als Arbeitnehmer eine höhere finanzielle Belastung, obwohl ich der Firma auch in der Insolvenz treu gebleiben bin und mir nicht eine andere Arbeitstelle gesucht habe.
Wohl eher nicht. Die monatliche Lohnsteuertabelle stellt darauf ab, dass der maßgeblich Bruttolohn jeden Monat gleich ist. Hättest Du also keine Lohnersatzleistungen würdest Du bei der auf einer Jahrestabelle (Grund-/Splittingtabelle) beruhenden Einkommensteuerfestsetzung eine Erstattung erwarten können. Diese wird nun durch die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zumindest teilweise aufgezehrt (Prinzip der steuerlichen Belastbarkeit).
Das verstehe ich leider nicht, wahrscheinlich auch, weil ich absolut keinen Schimmer von der Thematik habe. Warum zehrt der Progressionsvorbehalt die Erstattung auf, wenn der ausgezahlte Betrag der gleiche war? Mit welcher Begründung? Weil das Insolvenzgeld steuerfrei ist? Warum wird dann aber nicht der Bruttolohn als Insolvenzgeld ausgezahlt sondern der Nettolohn?
Das nenne ich einen finanziellen Nachteil. Ich will nicht widersprechen oder rumnörgeln aber für mich erscheint es - als Laien - unfair.