Das habe ich auch, aber diese Felder sind für Arbeitnehmer gedacht.
Das Feld der Zuschüsse, das ich meine, hat diese Beschreibung hier unterm Fragezeichen (siehe Bild unten).
Der Text widerspricht sich selbst.
Es geht hier ausschließlich zum Zuschüsse zu einer FREIWILLIGEN gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Das ist die KSK eben nicht, da sie NUR Pflichtversicherte aufnimmt.
Also gehören in dieses Feld KEINE Zuschüsse der Künstlersozialkasse,
das könnte in diesem Fall tatsächlich ein Fehler der WISO-Software sein.
Die Argumentation der KSK ging in die ähnliche Richtung:
Sinngemäß aus dem Schreiben:
1. Für mich besteht Versicherungs-PFLICHT
2. Darum sind meine Beiträge an die KSK zu entrichten, sie führt diese zusammen mit dem "Arbeitgeberanteil" ab
3. "Zuschüsse" zu einer freiwilligen Versicherung bekomme ich dagegen nicht, darum werden sie auch nicht bescheinigt.
Wäre ich freiwillig woanders versichert, wäre der Fall anders (s.u.)
https://www.krankenkassen-dire…themen/thema.pl?id=473946
Beitragszuschuss vom Arbeitgeber
Innerhalb versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich ihre Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Ein "Zuschuss" des Arbeitgebers wird an Arbeitnehmer nicht gezahlt, da der Arbeitgeber als Beitragsschuldner der Krankenkasse die Beiträge vom Lohn/Gehalt einbehält und abführt. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse oder privat krankenversichert ist. Dann ist der Versicherte Beitragsschuldner und erhält dazu unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, wenn sie wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfrei sind und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied angehören. Die Höhe des Beitragszuschuss entspricht dem sonst vom Arbeitgeber für versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer zu zahlenden Anteil am regulären Kassenbeitrag/Pflegebeitrag.