Zitatnicht mehr 8400 - 19% zuständig, sondern 8340 16% u.s.w.
Leider habe ich versäumt zu erwähnen - aktuell geht es erstmal um die USt-Erklärung für 2019. Aber danke für den Hinweis, weil die Buchungen für dieses Jahr werde ich zeitnah machen, dann ist das natürlich relevant.
ZitatAlso vielleicht noch ein wenig im Netz informieren.
Glaub mir, das hab ich zu genüge. Wenn man den Wert der Gutscheine dagegenstellt, sogar viel zu viel
Heute habe ich auch noch mal Feedback aus anderer Quelle (beruflich im Steuerumfeld tätig) bekommen. Seine Aussage kurz in eigenen Worten zusammengefasst:
- Meine Annahme von oben bzgl. Buchungszeitpunkt ist nicht korrekt. Der erhaltene Gutschein entspricht einem geldwerten Anspruch gegenüber dem Versandhändler und ist somit bei Zugang als Einnahme zu erfassen. Der Begriff "Leistungsausführung" bezieht sich auf meine Leistungen (nicht auf die des Versandhändlers) und ist in dem Szenario nicht relevant.
- Monatlicher Screenshot der Gutscheinkonto-Übersicht als Beleg und zusätzlich Archivierung der Gutschein-E-Mails zu Dokumentationszwecken empfohlen.
Danke noch mal an alle Beteiligten